Falsche Angaben im KFZ-Kaufvertrag

Hallo an alle,

nehmen wir mal an, in einem Kaufvertrag für ein gebrauchtes KFZ wurde in der Rubrik
„Anzahl der Halter lt. Fz.-Brief“ eine zwei eingetragen. Nehmen wir weiterhin an, in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht unter „Anzahl der Vorhalter“ eine vier. Nehmen wir wieder an, dass irgendein Vorhalter dieses Fahrzeug ständig an und abgemeldet hat und so angeblich die höhere Zahl der Vorhalter auf der Zulassungsbestätigung entstanden ist. Wäre dies ein Mangel und würde zum Rücktritt des Vertrages berechtigen.

Lieben Dank

Vorhalter auf der Zulassungsbestätigung entstanden ist. Wäre
dies ein Mangel und würde zum Rücktritt des Vertrages berechtigen.

Wenn die Angabe der Anzahl der Vorbesitzer korrekt ist, wo ist da der Mangel ?

Vorhalter auf der Zulassungsbestätigung entstanden ist. Wäre
dies ein Mangel und würde zum Rücktritt des Vertrages berechtigen.

Wenn die Angabe der Anzahl der Vorbesitzer korrekt ist, wo ist
da der Mangel ?

Nun ja, im Vertrag sehen 2 Halter und im Brief bzw Zulassungsbescheinigung Teil II stehen 4!
Gruß

Hallo,

Nun ja, im Vertrag sehen 2 Halter und im Brief bzw
Zulassungsbescheinigung Teil II stehen 4!

Nö. Da steht eigentlich: 4 Anmeldungen. Wieviel verschiedene Halter es waren, kann man dieser Angabe nicht entnehmen. Oder habe ich das falsch verstanden?
Aber kann man nicht den entwerteten alten Brief mal prüfen? Da sind doch noch alle Halter einzeln aufgeführt.
Gruß
loderunner (ianal)

In dieser Bescheinigung Teil II steht: Vorhalter, also nicht Anmeldungen.
Der entwertete Brief ist nicht vorhanden.
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In dieser Bescheinigung Teil II steht: Vorhalter, also nicht
Anmeldungen.

Ja, das steht da. Aber was bedeutet es? Wird da nur weitergezählt, wenn es einen neuen Besitzer gibt? Oder bei jeder Neuanmeldung nach Stillegung?
Da würde ich jetzt einfach mal im Brett ‚Verkehrsrecht‘ nachfragen.
Gruß
loderunner (ianal)