Hilfe bei Privathaftpflicht

Hallo,
mich interessiert ob ein Geschädigter die in Anspruch nahme einer Privathaftpflicht ablehnen darf.
Wenn er mit dem Argument kommt „Der hat den Schaden Verursacht und nicht die Versicherung“
Und wenn er Vorher aber einen Kostenvoranschlag der Versicherung zu kommen lies aber bei z.B. einer Nachfrage der Versicherung zu dem Kostenvoranschlag sich nicht mehr bei der Versicherung meldet.

Gibt es dazu Paragraphen oder gar Urteile ?

Gruß Ralf

Der Geschädigte (= Gläubiger) muss sich nicht auf eine Haftpflichtversicherung verweisen lassen. Das steht nicht ganz ausdrücklich im Gesetz. Dort steht sozusagen „nur“, dass der Geschädigte vom Schädiger Schadensersatz verlangen kann. Umkehrschluss: Er muss sich nicht auf eine Haftpflichtversicherung verweisen lassen.

Levay

mich interessiert ob ein Geschädigter die in Anspruch nahme
einer Privathaftpflicht ablehnen darf.

Was hat der Geschädigte mit der Privathaftpflicht des Schädigers zu tun ? Der Geschädigte stellt seinen Anspruch an den Schädiger. Dieser kann natürlich seine Haftpflichtversicherung einschalten, damit diese die Regulierung vornimmt oder den Anspruch als unbegründet abwehrt.

Wenn er mit dem Argument kommt „Der hat den Schaden Verursacht
und nicht die Versicherung“

Völlig richtig.

Und wenn er Vorher aber einen Kostenvoranschlag der
Versicherung zu kommen lies aber bei z.B. einer Nachfrage der
Versicherung zu dem Kostenvoranschlag sich nicht mehr bei der
Versicherung meldet.

Der Geschädigte muß natürlich bei der Regulierung „mitarbeiten“. Ob er seine Angaben gegenüber dem Schädiger macht oder gegenüber der Versicherung, kann er sich aussuchen. Wenn er sich ganz verweigert, kann er natürlich nicht damit rechnen, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Nehmen wir mal an.
In einer Mietwohnung gehen beim Auszug zwei Türen kaputt und eine Tür ist Tapeziert.
Der Nachmieter möchte die Tapezierte Tür behalten jedoch der Vermieter nicht also muss sie erneuert werden oder die Tapete entfern werden. Der Vermieter hat dem Alten Mieter Hausverbot erteil so kann er die Tapete nicht von der Tür entfernen.
Jetzt sind zwei Türen einer Versicherung gemeldet worden jedoch nicht die Tapezierte Tür.
Der Vermieter schickte der Versicherung einen Kostenvoranschlag über drei Türen und die Versicherung sagt natürlich warum 3 Türen also fragte sie bei dem Vermieter nach.
Er antwortet aber nicht auf den Brief der Versicherung sonder schickt einen Brief an den alten Mieter.
„Der Schaden ist von ihnen verursacht worden und nicht von der Versicherung also nehme ich nicht die Versicherung in Anspruch“
Und dies ist gesetzlich nicht geregelt.
Da frage ich mich doch warum wir Versicherungen haben wenn jeder es selber bestimmen kann von wem er den Schaden ersetzt haben möchte.
Das ist es selbe wenn ich jemanden auf Auto fahre und einen Schaden von 15000€ Verursache und er sagt „nein nein ich will das Geld von ihnen weil sie mir aufs Auto gefahren sind und nicht die Versicherung“
Gruß Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da frage ich mich doch warum wir Versicherungen haben wenn
jeder es selber bestimmen kann von wem er den Schaden ersetzt
haben möchte.

Die Versicherung dient dem Interesse des Versicherten. Er, der Schädiger, muss für einen Schaden aufkommen; so sagt es das Gesetz. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, kann er sich das Geld aber wiederholen. Nun sag bitte nicht, das sei nichts wert. Die Versicherung gibt es, damit derjenige, der Schadensersatz leisten muss, unter dem Strich nichts zahlen muss. Er ist aber (natürlich) dem Geschädigten gegenüber voll verantwortlich.

Vielleicht hast du dir eben das noch nicht klargemacht: WENN ein Versicherunsfall vorliegt, kann der Mieter sich das Geld, das er dem Vermieter zahlen muss, von der Versicherung wiederholen. Das heißt aber doch nicht, dass er dem Vermieter vorschreiben kann, mit wem er abzurechnen hat.

Das ist es selbe wenn ich jemanden auf Auto fahre und einen
Schaden von 15000€ Verursache und er sagt „nein nein ich will
das Geld von ihnen weil sie mir aufs Auto gefahren sind und
nicht die Versicherung“

Richtig. Das ist dasselbe. Auch hier hat der Geschädigte selbstverständlich (!) das Recht, das Geld vom anderen Autofahrer und nicht von dessen Versicherung zu fordern. Er wird es aber in eigenem Interesse nicht tun, weil er einen Direktanspruch gegen die Versicherung hat (das ist eine von wenigen Ausnahmen) und die Versicherung wahrscheinlich mehr Geld hat. Trotzdem: Es steht dem Geschädigten natürlich frei, das Geld vom Versicherungsnehmer zu verlangen. Wäre ja auch noch schöner, wenn nicht…

Levay

Er antwortet aber nicht auf den Brief der Versicherung sonder
schickt einen Brief an den alten Mieter.
„Der Schaden ist von ihnen verursacht worden und nicht von
der Versicherung also nehme ich nicht die Versicherung in
Anspruch“
Und dies ist gesetzlich nicht geregelt.

Natürlich ist Schadensersatz gesetzlich geregelt, im BGB §§ 82x ff, wenn mich nicht alles täuscht.

Da frage ich mich doch warum wir Versicherungen haben wenn

Damit die den Schaden bezahlen natürlich. Aber Vorsicht !! Nicht jeder Haftpflichtschaden ist von der Versicherung gedeckt !!

jeder es selber bestimmen kann von wem er den Schaden ersetzt
haben möchte.

Auch das stimmt so nicht. Haften tut immer der Schädiger. Ausnahme sind KFZ-Haftpflichtschäden, da erwirbt der Geschädigte einen Direktanspruch gegen die Versicherung, wie Levay schon ausgeführt hat. In allen anderen Fällen kann es dem Geschädigten egal sein, ob der Schädiger versichert ist, der Anspruch richtet sich immer gegen den Schädiger. Ob die Versicherung, so sie überhaupt bersteht, den Schaden dann auch deckt, kann dem Geschädigten egal sein, da er sein Geld vom Schädiger zu kriegen hat.

Schaden von 15000€ Verursache und er sagt „nein nein ich will
das Geld von ihnen weil sie mir aufs Auto gefahren sind und

Was ist daran nicht in Ordnung ?

Ich habe mir schon gedacht, dass jemand so was schreiben würde:

Haften tut immer der Schädiger.
Ausnahme sind KFZ-Haftpflichtschäden

Das ist aber nicht ganz richtig, weil der Schädiger (oder genauer gesagt: der Halter, der ja nicht der Schädiger sein muss) trotzdem haftet. Daran ändert auch der

Direktanspruch gegen die Versicherung

nichts.

Wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte vom Schädiger Schadensersatz verlangen kann, so ist diese Frage immer unabhängig davon zu beurteilen, ob eine Haftpflichtversicherung besteht und ob, wenn ja, gegen diese ein Direktanspruch geltend gemacht werden kann.

Wäre dies anders, würden bei Verkehrsunfällen die Halter gar nicht mitverklagt werden. Sie sind aber oft (wenn auch „nur“ aus prozesstaktischen Gründen) Streitgenossen der Haftpflichtversicherung.

In allen anderen Fällen kann es
dem Geschädigten egal sein, ob der Schädiger versichert ist,
der Anspruch richtet sich immer gegen den Schädiger.

Beim Kfz-Unfall auch.

Was ist daran nicht in Ordnung ?

Das frage ich mich auch die ganze Zeit. Ich vermute, der Fragesteller hat sich nicht klar gemacht, dass der Versicherungsnehmer das Geld von der Versicherung zurückverlangen kann.

Levay

Aber was ich nicht verstehe ist das er sich erst an die Versicherung wendet (Kostenvoranschlag) und als die Versicherung ihm einen Brief mit Fragen zuschickt sagt er dann „nicht von der Versicherung“
Hier signalisiert die Versicherung ja dass sie es übernimmt. Sie möchte halt den Fragebogen zurück und solange der Fragebogen nicht zurück ist kann nicht abgerechnet werden.
Naja der Bürger muss ja so einiges hinnehmen

Aber was ich nicht verstehe ist das er sich erst an die
Versicherung wendet (Kostenvoranschlag) und als die
Versicherung ihm einen Brief mit Fragen zuschickt sagt er dann
„nicht von der Versicherung“

Verstehen kann ich das auch nicht, er wird schon seine Gründe haben. Die Frage, warum er sich so verhält, kann dir hier niemand beantworten, und es handelt sich auch um keine Rechtsfrage.

Naja der Bürger muss ja so einiges hinnehmen

Der Vermieter ist auch ein Bürger. Wäre es anders - wäre er also gezwungen, mit der Versicherung abzurechnen - müsste er etwas „hinnehmen“.

Levay

Hintergrund könnte sein das der Alte Mieter eine Miete zu viel bezahlt hat und der Vermieter diese Miete einbehalten hat. Jetzt hat der alte Mieter den Schaden der Versicherung gemeldet und der Vermieter hat nachdem die Versicherung gesagt hat das sie den Schaden übernimmt die zu viel gezahlte Miete weiter einbehalten.
So hat der Mieter eine Rechnung, Mahnung und sogar einen Gerichtlichen Mahnbescheid geschickt. Und als der Vermieter den Mahnbescheid bekam hat er gesagt dass er nicht mit der Versicherung abrechnet.
Vor Gericht hat der Mieter auch so Begründet nur der Richter hat dies anders gesehen und dem Vermieter Recht gegeben. Nur in dem Urteil hat der Richter den Umstand dass der Vermieter sich ja auch bereit erklärt hat mit der Versicherung abzurechnen nicht mit eingebracht oder berücksichtigt. Er hat sogar in der Verhandlung gesagt wenn eine Versicherung besteht muss der Vermieter diese auch in Anspruch nehmen weil die Versicherung ja auch dafür da sein ???
So bleibt der Mieter auf den Gerichtkosten, Mahngebühren sitzen und bekommt sein Geld nicht zurück.
Vielleicht könnte man hier auf Verfahrensfehler gehen weil der Richter diese Aussage gemacht hat.
Eine Reversion oder Einspruch ist hier laut Richter nicht möglich.

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Hintergrund könnte sein das der Alte Mieter eine Miete zu viel
bezahlt hat und der Vermieter diese Miete einbehalten hat.

Du meinst vermutlich, dass er aufgerechnet hat, oder? So ganz schlau werde ich aus deinen Beiträgen bisher noch nicht.

Jetzt hat der alte Mieter den Schaden der Versicherung
gemeldet und der Vermieter hat nachdem die Versicherung
gesagt hat das sie den Schaden übernimmt die zu viel gezahlte
Miete weiter einbehalten.

Also Aufrechnung oder nicht oder was? Du bringst hier zwei Sachen miteinander in Verbindung, nämlich zu viel bezahlte Miete und Schadensersatz, ohne dass du den Zusammenhang erklärst. Wenn es um eine Aufrechnung geht, ist doch alles prima; dann lässt der Versicherungsnehmer sich das Geld eben von der Versicherung auszahlen.

So hat der Mieter eine Rechnung, Mahnung und sogar einen
Gerichtlichen Mahnbescheid geschickt.

Letzteres darf er gar nicht, das dürfen nur Amtsgerichte als Mahngerichte :wink:

Und als der Vermieter
den Mahnbescheid bekam hat er gesagt dass er nicht mit der
Versicherung abrechnet.

Solange du uns nicht erklärst, was das eine mit dem anderen zu tun hat, kann dir auch keiner so richtig weiterhelfen.

Vor Gericht hat der Mieter auch so Begründet nur der Richter
hat dies anders gesehen und dem Vermieter Recht gegeben.

Dann tipp doch mal Tenor, Tatbestand (wenn vorhanden) und Urteilsgründe ab; vielleicht verstehen wir dann mehr, was hier eigentlich los ist.

Nur
in dem Urteil hat der Richter den Umstand dass der Vermieter
sich ja auch bereit erklärt hat mit der Versicherung
abzurechnen nicht mit eingebracht oder berücksichtigt.

Er hat sich im rechtlichen Sinn wohl auch kaum dazu bereit erklärt (d.h.: nicht rechtsverbindlich).

Er hat
sogar in der Verhandlung gesagt wenn eine Versicherung besteht
muss der Vermieter diese auch in Anspruch nehmen weil die
Versicherung ja auch dafür da sein ???

Das hat er so entweder nicht gesagt (das ist meine Vermutung), oder er lag falsch.

So bleibt der Mieter auf den Gerichtkosten, Mahngebühren
sitzen und bekommt sein Geld nicht zurück.

Also Aufrechnung oder was? Dann noch mal: Soll er sich das Geld doch von der Versicherung holen. Wo ist eigentlich das Problem?

Vielleicht könnte man hier auf Verfahrensfehler gehen weil der
Richter diese Aussage gemacht hat.

Wohl kaum.

Eine Reversion oder Einspruch ist hier laut Richter nicht
möglich.

Levay

Es sind bei einem Auszug aus einer Mietwohnung 2 Türen beschädigt worden der Mieter hat dies seiner Privathaftpflicht gemeldet.
Der Mieter hat eine Miete zu viel Bezahlt die er natürlich von dem Vermieter zurück haben wollte. Jetzt hat der Vermieter aber gesagt das drei Türen defekt seien was nicht stimmt denn eine Tür ist Tapeziert, er hat durch ein Hausverbot dem Mieter die Möglichkeit entzogen die Tür von der Tapete zu befreien.

Keine Aufrechnung weil der Vermieter sich breit erklärt hat mit der Versicherung abzurechnen in dem er der Versicherung einen Kostenvoranschlag zu kommen ließ. Und die Versicherung hat ja gesagt das sie es übernimmt nur sollte der Vermieter noch einen Fragebogen ausfüllen (was eigentlich auch Standard ist) was er nicht tat. Erst als der sich nicht mehr meldete ist ein Mahnbescheid über ein Mahngericht rausgegangen.
Als der Vermieter diesen Mahnbescheid erhielt wollte er nicht mehr mit der Versicherung abrechnen.
Dies ging vor Gericht und der Richter gab dem Vermieter Recht mit dem Argument der Mahnbescheid sei nicht begründet. Der Mieter hat den Schaden zu ersetzten und der Vermieter könnte dies Aufrechnen aber der Mahnbescheid ist erst rausgegangen als der Vermieter sich nicht mehr meldete.
Der Richter sagte aber wenn eine Versicherung da sei so ist sie auch in Anspruch zunehmen (Zeugen sind Vorhanden das der Richter dies gesagt hat. Dies hat er nicht berücksichtigt und im Urteil ist keine Rede davon dass der Vermieter schon Kontakt mit der Versicherung hat und diese auch gesagt hat das sie den Schaden übernimmt.

Na klar könnte der Mieter sagen ich Rechne mit der Versicherung ab.
Aber in einem Mahn- und Gerichtverfahren entstehen weitere kosten die jetzt an den Mieter gehen.

Keine Aufrechnung weil der Vermieter sich breit erklärt hat
mit der Versicherung abzurechnen in dem er der Versicherung
einen Kostenvoranschlag zu kommen ließ.

Erstens ist das nur deine (falsche) Rechtansicht; und zweitens möchte ich jetzt endlich wissen - und sonst antworte ich auch nicht mehr -, ob der Vermieter die Aufrechnung erklärt hat (unabhängig davon, ob sie wirksam ist) oder nicht. Denn ansonsten verstehe ich die ganze Geschichte nicht und auch nicht, wieso die Klage auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete keinen Erfolg hatte. Leider weigerst du dich ja, das Urteil abzutippen, das vermutlich verständlicher wäre.

Als der Vermieter diesen Mahnbescheid erhielt wollte er nicht
mehr mit der Versicherung abrechnen.

Zum letzten Mal: Das muss er auch nicht.

Der
Mieter hat den Schaden zu ersetzten und der Vermieter könnte
dies Aufrechnen

Aha! Habe ich also richtig getippt!

aber der Mahnbescheid ist erst rausgegangen
als der Vermieter sich nicht mehr meldete.

Wurscht.

Der Richter sagte aber wenn eine Versicherung da sei so ist
sie auch in Anspruch zunehmen (Zeugen sind Vorhanden das der
Richter dies gesagt hat.

Unsinn. Das ist schlichtweg ein Missverständnis; im rechtlichen Sinn MUSS man eine Versicherung nicht in Anspruch nehmen, jedenfalls nicht hier in diesem Fall.

Dies hat er nicht berücksichtigt und
im Urteil ist keine Rede davon dass der Vermieter schon
Kontakt mit der Versicherung hat und diese auch gesagt hat das
sie den Schaden übernimmt.

Aus gutem Grund: Darauf kommt es nicht an.

Na klar könnte der Mieter sagen ich Rechne mit der
Versicherung ab.

Dann sollte er das auch endlich tun.

Aber in einem Mahn- und Gerichtverfahren entstehen weitere
kosten die jetzt an den Mieter gehen.

Ja, da hat der Mieter sich ja auch falsch verhalten. Er hätte z.B. selbst aufrechnen können, dann hätte er sich den Prozess gespart.

Ich sehe hier kein Problem. Das Urteil dürfte richtig sein.

Levay

  • der nix mehr dazu zu sagen hat -

PS
Man müsste allerdings noch klären, wann denn der Vermieter aufgerechnet hat. Etwa erst nach Rechtshängigkeit?

Levay

Man müsste allerdings noch klären, wann denn der Vermieter
aufgerechnet hat. Etwa erst nach Rechtshängigkeit?

Levay

Nein

Früher als er den MAhnbescheid bekam.

Danke dir für deine geduld

Gruß Ralf

Aber dann ist die Sache ja umso unverständlicher… Wenn schon klar war, dass aufgerechnet werden soll, dann war die Klage ja… na ja… nicht die beste Idee, die man haben konnte.

Ein Anwalt hätte hier vielleicht Kosten und Mühen erspart.

Levay

Hallo,

Aber was ich nicht verstehe ist das er sich erst an die
Versicherung wendet (Kostenvoranschlag) und als die
Versicherung ihm einen Brief mit Fragen zuschickt sagt er dann
„nicht von der Versicherung“

Der Vermieter möchte alle drei Türen ersetzt bekommen. Die tapezierte Tür ist aber gar kein Versicherungsschaden, also bekommt er sie auch nicht von der Versicherung bezahlt. Also hätte der Vermieter doppelten Aufwand, wenn er sich mit der Versicherung und dem Ex-Mieter herumschlagen muss.

Naja der Bürger muss ja so einiges hinnehmen

Blödsinn. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Und inwiefern ist ein Vermieter kein Bürger?

Gruß
loderunner (ianal)

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