Hintergrund könnte sein das der Alte Mieter eine Miete zu viel
bezahlt hat und der Vermieter diese Miete einbehalten hat.
Du meinst vermutlich, dass er aufgerechnet hat, oder? So ganz schlau werde ich aus deinen Beiträgen bisher noch nicht.
Jetzt hat der alte Mieter den Schaden der Versicherung
gemeldet und der Vermieter hat nachdem die Versicherung
gesagt hat das sie den Schaden übernimmt die zu viel gezahlte
Miete weiter einbehalten.
Also Aufrechnung oder nicht oder was? Du bringst hier zwei Sachen miteinander in Verbindung, nämlich zu viel bezahlte Miete und Schadensersatz, ohne dass du den Zusammenhang erklärst. Wenn es um eine Aufrechnung geht, ist doch alles prima; dann lässt der Versicherungsnehmer sich das Geld eben von der Versicherung auszahlen.
So hat der Mieter eine Rechnung, Mahnung und sogar einen
Gerichtlichen Mahnbescheid geschickt.
Letzteres darf er gar nicht, das dürfen nur Amtsgerichte als Mahngerichte 
Und als der Vermieter
den Mahnbescheid bekam hat er gesagt dass er nicht mit der
Versicherung abrechnet.
Solange du uns nicht erklärst, was das eine mit dem anderen zu tun hat, kann dir auch keiner so richtig weiterhelfen.
Vor Gericht hat der Mieter auch so Begründet nur der Richter
hat dies anders gesehen und dem Vermieter Recht gegeben.
Dann tipp doch mal Tenor, Tatbestand (wenn vorhanden) und Urteilsgründe ab; vielleicht verstehen wir dann mehr, was hier eigentlich los ist.
Nur
in dem Urteil hat der Richter den Umstand dass der Vermieter
sich ja auch bereit erklärt hat mit der Versicherung
abzurechnen nicht mit eingebracht oder berücksichtigt.
Er hat sich im rechtlichen Sinn wohl auch kaum dazu bereit erklärt (d.h.: nicht rechtsverbindlich).
Er hat
sogar in der Verhandlung gesagt wenn eine Versicherung besteht
muss der Vermieter diese auch in Anspruch nehmen weil die
Versicherung ja auch dafür da sein ???
Das hat er so entweder nicht gesagt (das ist meine Vermutung), oder er lag falsch.
So bleibt der Mieter auf den Gerichtkosten, Mahngebühren
sitzen und bekommt sein Geld nicht zurück.
Also Aufrechnung oder was? Dann noch mal: Soll er sich das Geld doch von der Versicherung holen. Wo ist eigentlich das Problem?
Vielleicht könnte man hier auf Verfahrensfehler gehen weil der
Richter diese Aussage gemacht hat.
Wohl kaum.
Eine Reversion oder Einspruch ist hier laut Richter nicht
möglich.
…
Levay