Streitwert bei Scheidung

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, wie der Streitwert bei einer Scheidung festgelegt wird, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ALG 2 bekommt, aber später, also noch vor dem Scheidungstermin wieder anfängt zu arbeiten, und somit über Einkommen verfügt.

Wird das ALG 2 oder das Gehalt der Person zugrunde gelegt?

Hallo!

Es zählen die letzten 3 Nettoeinkommen vor dem Scheidungsantrag.
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/der_streitwert…

Viele Grüße
André

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