Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wie der Streitwert bei einer Scheidung festgelegt wird, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ALG 2 bekommt, aber später, also noch vor dem Scheidungstermin wieder anfängt zu arbeiten, und somit über Einkommen verfügt.
Wird das ALG 2 oder das Gehalt der Person zugrunde gelegt?