Hallo zusammen,
wenn jemand per Strafbefehl wegen Trunkenheit im Vekehr (§ 316 StGB)verurteilt wird (mit Geldstrafe zu 25 Tagessätzen, kein Fahrverbot), wird diese Verurteilung in irgendwelchen Registern eingetragen? Vor allem gibt es ja einen bestimmten Auszug, den ein potentieller Arbeitgeber verlangen kann. Würde solch eine Verurteilung dort erscheinen? Oder kann ein jetztiger Arbeitgeber irgendwo nachsehen, ob mal so etwas einem Arbeitnehmer passiert ist?
Vielen Dank im Vorraus.
VG
Hallo,
wird diese Verurteilung in irgendwelchen
Registern eingetragen?
Ja, im Bundeszentralregister.
Vor allem gibt es ja einen bestimmten
Auszug, den ein potentieller Arbeitgeber verlangen kann.
Ja, das Führungszeugnis.
Würde
solch eine Verurteilung dort erscheinen?
Nein, Vorstrafen unter 90 Tagessätzen bzw. unter 3 Monaten tauchen in dem sogenannten Führungszeugnis nicht auf.
Oder kann ein
jetztiger Arbeitgeber irgendwo nachsehen, ob mal so etwas
einem Arbeitnehmer passiert ist?
Nein. Zugriff auf den vollständigen (lies: mit sämtlichen Eintragungen) BZR-Auszug haben nur bestimmte Institutionen. Arbeitgeber gehören nicht dazu. „Ich will nur mal so gucken“ ist also nicht.
Grüße
Renee