Stonierung von bereits vergebenen Auträgen

Hallo zusammen,
angenommen jemand hat einen Auftrag an eine Firma vergeben.Dieser stellt dann fest , daß er dabei nicht richtig gehandelt hat…kann er den Auftrag wieder stonieren…muß er in jedem Fall schadensersatz leißten ?
Wenn ja, gibt es dafür Richtlinien?

Gruß Carola

Geht es um einen Werkvertrag? Dann kann der Werkunternehmer die Vergütung verlangen, die vereinbart war, abzgl. nur der ersparten Aufwendungen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html

Levay

Danke Leay,
Gehört die Auftragsvergabe an eine Malerfirma zu den Werkverträgen?
Welche alternativen gibt es zu Werkverträgen?

Gruß Carola

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Gehört die Auftragsvergabe an eine Malerfirma zu den
Werkverträgen?

Ja.

Welche alternativen gibt es zu Werkverträgen?

Klassischerweise abzugrenzen wäre er von Werklieferungs- und Dienstverträgen.

Levay

Danke Levay,
wie könnte man den in Erfahrung bringen um welchen Vertrag es sich tatsächlich handelt?

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wie könnte man den in Erfahrung bringen um welchen Vertrag es
sich tatsächlich handelt?

Na ja, wenn man einen Maler beauftragt, dann schließt man mit ihm einen Werkvertrag ab. Das sage ich dir hiermit. Du hast es also quasi schon in Erfahrung gebracht. Dein Glückstag!

Levay

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