anscheinend steh ich auf dem Schlauch, bin zu blöd zum Lesen oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zum 1.1.2008 wurde der § 100b StPO neu gefasst. Wo ist die Aussage des § 100b V StPO aF hin verschwunden?
Dieser hieß:
„(5) Die durch die Maßnahmen erlangten personenbezogenen Informationen dürfen in anderen Strafverfahren zu Beweiszwecken nur verwendet werden, soweit sich bei Gelegenheit der Auswertung Erkenntnisse ergeben, die zur Aufklärung einer der in § 100a bezeichneten Straftaten benötigt werden.“
Eine dementsprechende Aussage finde ich jetzt nicht mehr. Wurde das zur Gänze aufgehoben?
anscheinend steh ich auf dem Schlauch, bin zu blöd zum Lesen
oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zum 1.1.2008 wurde
der § 100b StPO neu gefasst. Wo ist die Aussage des § 100b V
StPO aF hin verschwunden?
anscheinend steh ich auf dem Schlauch, bin zu blöd zum Lesen
oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zum 1.1.2008 wurde
der § 100b StPO neu gefasst. Wo ist die Aussage des § 100b V
StPO aF hin verschwunden?
Erstmal vielen Dank! Leider ist das aber nicht der entsprechende Gesetzesentwurf. Der § 100b V StPO wurde zum 1.1.2008 geändert/abgeschafft (?). Der Link bezieht sich aber auf eine Änderung aus der 14. Wahlperiode.
Erstmal vielen Dank! Leider ist das aber nicht der
entsprechende Gesetzesentwurf. Der § 100b V StPO wurde zum
1.1.2008 geändert/abgeschafft (?). Der Link bezieht sich aber
auf eine Änderung aus der 14. Wahlperiode.