Hallo liebe Wissenden,
folgender hypothetische Situation:
Ein ehemaliger Mitarbeiter (A) eines Clubs würde des Diebstahls bezichtigt. Ihm würde vorgeworfen, während seiner Anstellung einen Getränkegutschein entwendet und ihn weitergegeben zu haben.
Weiterhin nehmen wir an, er hätte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf diese, da nur der Clubbesitzer (B) die Schlüssel hätte.
Ein Clubbesucher © würde den Gutschein, den er ein Jahr zuvor erhalten hätte, einlösen. Nun würde B auf den Plan treten und C ins Chefbüro mitnehmen, Personalien aufnehmen und C bitten, den Namen des Gutscheinübergebers zu nennen-der Gutschein wäre gestohlen. C hätte keine Ahnung und sagt, er hätte den Schein ein Jahr zuvor bekommen und wisse nicht mehr von wem (es würde sich um ein Freigetränk handeln)
B begänne mit Drohungen, wie generelles Hausverbot und Anzeige wegen Diebstahls und würde Drohungen aussprechen wie „wer mich *piept*, den *piep* ich auch“ und Dinge sagen wie „ich geh in jeden Laden (C arbeitet bei einer Kette) und sag denen, du bist ein Dieb“.
C bekäme es mit der Angst zu tun und würde alles tun um den Abend da zu beenden und würde A als Übergeber nennen und das unterschreiben.
B drohe auch im Falle eines Rückzuges des Gesagten damit, C anzuzeigen und dann sei C auch ge*piept*.
Folgende Fragen drängen sich auf:
Hat Besitzer B eine Grundlage?
Könnte B Person A des Diebstahls bezichtigen?
Könnte C -falls es zu einer Aussage käme- von den massiven Bedrohungen erzählen, ohne etwas zu befürchten?
Könnte C B gar anzeigen wegen der Drohungen?
Weiterhin gehen wir davon aus, dass weder A noch C von einem gestohlenen Gutschein gewusst hätten und C wäre eine labile Person, bei der Drohungen das logische Denkvermögen aussetzen liessen.
So, ich glaube, dass war so in etwa der Fall wie er sich zugetragen hat. Er ist rein fiktiv hat aber durch einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis zu Spekulationen und heiterem Rätselraten geführt.
Wie seht Ihr das?
Viele Grüße
rubikon