Internet-Auktionshaus Verkäufer meldet sich nicht

Hallo,
Verkäufer V hat bei einem Online-Auktionshaus einen Artikel zum Sofort-Kauf für 2250 Euro eingestellt.
Käufer K kauft diesen Artikel und es kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande.

Aufgrund des hohen Betrages und den relativ wenigen Bewertungen des Verkäufers, möchte K einen Treuhand-Service einschalten und teilt dies dem Verkäufer per Email mit.

Daraufhin meldet sich der Verkäufer seit über einer Woche nicht. Telefonisch ist er auch nicht zu erreichen.

Als Zahlungsweise war in der Auktion Vorkasse, Kredikarte und „Barzahlung bei Abholung“ angegeben. Die Kontodaten von V sind nicht beim Auktionshaus hinterlegt. K kann die Bezahlung also nicht durchführen und möchte auch aufgrund seines Misstrauens auch nicht per Vorkasse per Überweisung bezahlen.

Wie ist die Rechtslage? Wieviel Zeit muss K dem Verkäufer geben bevor er aus dem Kaufvertrag austreten kann? Welche Frist kann er ihm setzen? Kann K Schadensersatz Ansprüche stellen?

Kurz: Wie kann K sinnvoll vorgehen?

Hallo,

der Käufer sollte dem Verkäufer um einen Termin zur Abholung bitten oder gleich einige zur Wahl stellen und anführen, dass die Bezahlung entsprechend der Verkäuferbedingung „Bezahlung bei Abholung“ erfolgt sowie um die Rückantwort bis zum xxxx bitten.

Ein Vertrag ist zustande gekommen.

Solange dem Käufer kein Schaden entstanden ist, kann er gegenüber dem Verkäufer auch keine Schadenersatzansprüche geltend machen, weil keine herzuleiten sind.

Viele Grüße, Theo.

der Käufer sollte dem Verkäufer um einen Termin zur Abholung
bitten oder gleich einige zur Wahl stellen und anführen, dass
die Bezahlung entsprechend der Verkäuferbedingung „Bezahlung
bei Abholung“ erfolgt sowie um die Rückantwort bis zum xxxx
bitten.

Jo, und nach Fristablauf? Das muss doch auch noch erwähnt werden:

  1. Klage auf Leistung und/oder

  2. auf Schadensersatz erheben.

Solange dem Käufer kein Schaden entstanden ist

Da muss man sich mal den Wert der Sache im Verhältnis zum Kaufpreis ansehen; Schadensersatz statt der Leistung geht ja auf das Erfüllungsinteresse.

Levay

Hi!

Wenn der Verkäufer nicht liefert, so verletzt er seine hauptsächliche Vertragspflicht – denn zur Lieferung ist er verpflichtet.

Schau mal unter http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Dort ist die Vorgehensweise in diesen Fällen genau beschrieben. Hat mir letztes mal auch gut geholfen.

Beste Grüße
Karl

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