Hallo,
in einem Anmelderaum einer Firma liegt ein Handy auf einem Tisch. „Weit und breit“ keiner zu sehen.
Irgendjemand nimmt das Handy an sich.
Ist das Diebstahl?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
in einem Anmelderaum einer Firma liegt ein Handy auf einem Tisch. „Weit und breit“ keiner zu sehen.
Irgendjemand nimmt das Handy an sich.
Ist das Diebstahl?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Aloha.
Irgendjemand nimmt das Handy an sich.
Um was damit zu tun? Damit telefonieren? Es behalten? Dem Pförtner oder sonstwem geben, damit der das Handy dem Eigentümer zurückgeben kann?
Gruß,
Zeh
Um was damit zu tun? Damit telefonieren? Es behalten? Dem
Pförtner oder sonstwem geben, damit der das Handy dem
Eigentümer zurückgeben kann?
Wie ich merke, ging ich falsch in der Annahme, dass jeder versteht, was ich meine! 
Dieser irgendjemand behält es. Hat nicht vor, es irgendwo abzugeben und will natürlich das Handy zum Telefonieren mit seiner eigenen SIM-Karte nutzen.
Sonst hätte ich doch nicht nach „Diebstahl“ gefragt! 
Es kommt aber in der Tat auf die Absicht an, mit der das Handy dort weggenommen wurde.
Definition von Diebstahl:
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl
Gruß
Maja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sonst hätte ich doch nicht nach „Diebstahl“ gefragt!
Na ja! Das klingt so, als sei es doch selbstverständlich, wie du es gemeint hast, weil es doch sonst kein Diebstahl sein könne. Genauso selbstverständlich ist aber doch, dass es so, wie du es beschreibst, eben Diebstahl ist. Woher sollen wir denn wissen, dass eine Selbstverständlichkeit auch für dich selbstverständlich ist und die andere nicht?
Na ja! Das klingt so, als sei es doch selbstverständlich, wie
du es gemeint hast, weil es doch sonst kein Diebstahl sein
könne. Genauso selbstverständlich ist aber doch, dass es so,
wie du es beschreibst, eben Diebstahl ist. Woher sollen wir
denn wissen, dass eine Selbstverständlichkeit auch für dich
selbstverständlich ist und die andere nicht?
Das gerät mir hier zu sehr aus dem Kontext!
Eine einfache Ja- oder Nein-Antwort mit Begründung (Rechtsgrundlage, evtl. Urteile …) scheint nicht möglich zu sein!?
Eine einfache Ja- oder Nein-Antwort mit Begründung
(Rechtsgrundlage, evtl. Urteile …) scheint nicht möglich zu
sein!?
Nein, war nicht möglich! Wurde Dir doch aber schon gesagt. Für die Frage des Diebstahls ( § 242 StGB) ist nämlich nicht nur die Wegnahme relevant, der Täter muss auch Zueignungsabsicht haben. Deswegen war die Frage auf Dein Posting durchaus berechtigt. Nach dem Du aber (zwar leicht pampig, aber dennoch) Deine Ausgangsfrage konkretisiert hast kann man Dir antworten: Ja, das ist ein Diebstahl.
Aber dann muss ich doch wie Levay fragen: Ist das nicht Selbstverständlich? Was sollte es denn Deiner Meinung nach sonst sein?
Hallo!
Manche Leute können Fragen stellen, da wird es mir Angst und Bange. Kein Unrechtsbewusstsein oder was?
Es gehört dir nicht, du nimmst es, behälst es = Diebstahl!
Du könntest genauso jedes Auto auf der Strasse nehmen und herumfahren oder einfach aus jedem Cafe vom Tisch einen Donut nehmen, weil er da herumlag.
Viele Grüße
André
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Manche Leute befassen sich offensichtlich mit der Definition einer Sache, wie hier mit der Definition von „Diebstahl“.
Mittlerweile haben das andere getan und eine klare Antwort auf die Frage erhalten.
Meine Meinung ist mal ganz irrelevant!
War bei uns ein Streitthema im Hörsaal!
War bei uns ein Streitthema im Hörsaal!
in welchem Fach? Weil mit verlaub, irgendwas erscheint mir da nicht so ganz schlüssig. Entweder verschweigst Du uns Informationen, die zum Streit geführt haben oder ich versteh die Diskutanten nicht, die einen Diebstahl ablehnen.
Wie war jetzt nochmal genau der Sachverhalt? Ein Handy liegt auf dem Tisch, jemand steckt es ein und will es „für immer und ewig“ behalten? Oder will er lediglich damit telefonieren und es dann wieder zurück geben?
Was für Argumenten hatten denn die Leute, die den Diebstahl verneint haben?
Das würde mich wirklich interessieren…
grüße
Raoul
Eine einfache Ja- oder Nein-Antwort mit Begründung
(Rechtsgrundlage, evtl. Urteile …) scheint nicht möglich zu
sein!?
N e i n , das ist nicht möglich, und es wurde dir auch schon gestern erklärt warum: Ein Diebstahl liegt nur vor, wenn jemand eine Sache wegnimmt und in diesem Moment die Absicht hat, die Sache auch zu behalten. Will er sie in diesem Moment nicht „sich oder einem anderen“ rechtwidrig zueignen, liegt auch kein Diebstahl vor.
Und ja, dazu gibt es ein Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Levay
Moin,
War bei uns ein Streitthema im Hörsaal!
Oh Gott, ihr studiert aber doch hoffentlich nicht Jura oder?
Und ich dachte immer, Studenten befassen sich mit höheren Dingen, als mit Fragen die an und für sich keiner Frage bedürfen.
Da fragt Levay was zurück (was zu einer korrekten Antwort auch nötig ist) und Dir passt das nicht in Kontext. Köstlich 
Gruss Jakob
Die Gegenseite, die Seite, die den Diebstahl verneint haben, argumentierte so, dass da ja keiner anwesend war, der Jemand also nicht im Beisein eines anderen etwas an sich genommen hat, was einem evtl. Anwesenden gehört haben könnte, das Handy also niemanden direkt weggenommen wurde. Außerdem wurde der Standpunkt so begründet, dass
man etwas Verlorenes, Vergessenes, Liegengelassenes … nicht klauen kann, sondern „nur“ in seinen Besitz nehmen kann.
Das ist richtig. Diebstahl setzt eine Wegnahme voraus. Wegnahme ist der Bruch fremden (und die Begründung neuen) Gewahrsams. Gewahrsam ist eine von einem entsprechenden Willen getragene tatsächliche Sachherrschaft, wobei man hier auch die Verkehrsauffassung berücksichtigen muss.
Wenn die Sache also wirklich verloren war, insbesondere wenn der Eigentümer nicht mehr wusste, wo sie sich befand, dann wäre die Sache ohne Gewahrsam gewesen, folglich hätte man auch keinen Gewahrsam brechen können, und somit liegt keine Wegnahme und Diebstahl vor.
Aber Vorsicht: Wahrscheimlich hat hier trotzdem jemand Gewahrsam gehabt, wenn auch nicht der Eigentümer. Dazu müsste man sich den Fall etwas genauer ansehen, aber es gibt auch so was wie einen generellen Gewahrsamswillen bezüglich aller Dinge, die sich in einem Raum befinden. Wenn die Sache z.B. in einem Kino verloren geht oder in einer Bahnhofshalle, dann hat der Kinobetreiber oder die Deutsche Bahn an dieser Sache (ggf. in Unkenntnis davon!) Gewahrsam; diese Sache an sich zu nehmen, ist folglich eine Wegnahme.
Levay
Das ergibt eine neue Frage
Moin,
Außerdem wurde der
Standpunkt so begründet, dass
man etwas Verlorenes, Vergessenes, Liegengelassenes … nicht
klauen kann, sondern „nur“ in seinen Besitz nehmen kann.
Das wäre dann wohl allerdings eher Unterschlagung. Wobei ja niemand ausser dem Besitzer sagen könnte ob das Handy nur kurzzeitig dort abgelegt war oder dort eben vergessen wurde.
Aber dazu fällt den Juristen hier sicher was ein, denn ich bin keiner.
Also meine Herren Juristen:
Wie siehts in diesem Falle aus mit dem Unterschied Unterschlagung/Diebstahl?
Gruss Jakob
Moin,
nachdem nunmehr neue Dinge auf den Tisch kamen ziehe ich mein vorheriges Posting zurück.
Du siehst aber, dass die Beantwortung der Frage nicht so leicht ist, erst recht, wenn häppchenweise neue Dinge dazukommen.
Hättest Du auch gleich die kompletten Punkte, incl. der Gegenargumente der Diskutanten, genannt, so hätte sich der eine oder andere hier sicher leichter getan mit der Antwort.
Gruss Jakob
Hallo!
Manche Leute können Fragen stellen, da wird es mir Angst und
Bange.
Manche Leute können Antworten geben, da wird mir bös und übel.
Es gehört dir nicht, du nimmst es, behälst es = Diebstahl!
Nein!
Diebstahl =
Vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich oder einem Dritten diese rechtswidirg zuzueignen.
Das ist hier das Rechtsbrett! Hier werden Rechtsfragen diskutiert!
Du könntest genauso jedes Auto auf der Strasse nehmen und
herumfahren
Das wäre übrigens „Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“, § 248b StGB.
Hallo!
Es gehört dir nicht, du nimmst es, behälst es = Diebstahl!
Nein!
Diebstahl =
Vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Wegnahme einer
fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich oder einem
Dritten diese rechtswidirg zuzueignen.
??? Also wenn ich einfach etwas wegnehme (in diesem Fall vom Tisch) und es mir somit aneigne (um es natürlich auch für meine Zwecke zu benutzen), obwohl es mir nicht gehört, ist es kein Diebstahl?
Na dann gute Nacht…
??? Also wenn ich einfach etwas wegnehme (in diesem Fall vom
Tisch) und es mir somit aneigne (um es natürlich auch für
meine Zwecke zu benutzen), obwohl es mir nicht gehört, ist es
kein Diebstahl?
das „somit“ in Deinem Satz ist falsch. Du kannst etwas wegnehmen um es Dir anzueignen. Dann ist es ein Diebstahl.
Du kannst etwas aber auch nur wegnehmen um es meintwegen nur zu benutzen dann kann es auch nur eine straflose Gebrauchsanmaßung sein, die nur hinsichtlich eines Fahrzeuges strafbar ist.