Hallo,
kleines Szenario:
Kunde X bestellt bei 1&1 einen DSL und Telefonanschluss. Bei Vertragsabschluss wird ihm telefonisch zugesichert, dass er den Anschluss innerhalb von 2-3 Wochen bekäme.
Widerrufsfrist ist ab diesem Tag 2 Wochen.
Nach 4 Wochen hat er noch immer keinen Anschluss. Kunde X widerruft. Von 1&1 kommt die Mitteilung, dass er an den Vertrag gebunden wäre, da die Widerrufsfrist gar nicht gültig wäre:
Bei der Beauftragung von 1&1 Doppel-FLAT 16.000 haben Sie sich für eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden. Damit
haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.
Beauftragt hat Kunde X sie zwar, aber gemacht haben sie trotzdem nichts. Der Auftrag ist inzwischen 5 Wochen her.
Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Was sie gemacht haben ist, dass sie den Techniker der Telekom beauftragt haben bei Kunde X an dem Tag der Schaltung vorbei zu kommen. Der Tag der Freischaltung ist aber noch gar nicht erfolgt. Also sind auch noch keine Kosten entstanden. Den Techniker kann man ja wieder abbestellen.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).“
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
möglich ist."
Das bedeutet ja genau genommen, es gibt bei 1&1 gar keine Widerrufsfrist, denn man beantragt ja fast immer mit schnellstmöglichem Anschluss, oder?
Das würde ja zudem bedeuten, jeder der einen 1&1-Anschluss beauftragt ist daran gebunden, egal wie lange die sich Zeit lassen?
Kunde X besteht auf seinem Widerruf, da er inzwischen einen anderen Anbieter beauftragt hat, der auch in kurzer Zeit freischalten wird. Hat Kunde X eine Chance aus dem Vertrag mit 1&1 rauszukommen?
Grüße,
Anja
