Rauchbombe- Rechtslage

Hallo !

Finde zwar das dieses Thema hier leider weniger hinpasst als unter
der Rubrik Chemie aber egal.

?Jemand? hat heute ein Video im Internet gesehn über den Bau von
Rauchbomben
wie sie bei Fußballspielen von Fans gezündet werden.
Nun würde ?jemand? das gerne nachbauen.

Was für rechtliche Probleme beim erwerb von
Kaliumnitrat-Kno3-Salpeter (alles das selbe) kommen da auf ihn zu.
Die Bauanleitung dafür hat er schon, aber leider keine Info zur
rechtlichen Lage, außer einem Vorfall von Hausdurchsuchungen.
Falls es keine Bedenken beim Kauf gibt würde er sich auch noch
dafür interessieren wo er das Zeug am billigsten herbekommet, er
braucht
zwar nur 60g, aber wenns klappt wär das vielleicht auch was für
Sylvester.

Vielen Dank im Vorraus
MfG Der Unwissende

Sprengstoffgesetz!
Auch hallo
Die Anfertigung eines Rauchsatzes (Rauchbombe) unterliegt in Deutschland dem Sprengstoffgesetz.
D.H. Sachkundenachweis, Nachseis der Gewerblichen Tätigkeit etc. pp.
Sprich: Vergiss es! Du verstösst gegen das Sprengstoffgesetz.

Es würde mich SEHR wundern, wenn heutzutage eine Apotheke KNO3 in signifikanten Mengen verkauft. Damit kann man nämlich ausser Rauchpulver noch gaz andere nette Sächelchen basteln.

Es gibt btw recht preisgünstige Rauchtabletten, die völlig problemlos anwendbar sind (Stichwort: Bühnenfeuerwerk, Ganzjahresfeuerwerk)

Gruß
Mike

Hallo

meine Erfahrungen gehen in die gleiche Richtung. Die Verstöße mit empfindlichen Strafen lauern überall und man ist schneller im Sprenstoffgesetz als man glaubt. Beispiel: Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Polen und Tschechien (die Rauchen teilweise auch). In jedem Fall Sicherstellung des Tatmittels und Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Also Finger weg vom Selberbau!

Grusas

Iru