Liebe Wer-Weiss-Was Experten,
ich habe eine Frage bezüglich der Familiennamensgebung bei Neugeborenen.
Unverheiratete Frau X bekommt ein Kind mit Herrn Y. Nach der Geburt wird dem Kind beim Standesamt der Nachname des Vaters gegeben (Y). Die Mutter kappiert aber nach der anfänglichen postpartalen Verwirrung, dass dies ein Fehler war mit dem sie sich nicht abfinden kann. Ist es möglich dies noch zu korrigieren und das, nun 9 Wochen alte Kind, auf den Namen der Mutter umzubenennen? Die egmenisme Sorgerechtserklärung ist noch nicht erfolgt. Der Vater währe mit der Änderung einverstanden.
Bei meinem Enkel war es so, daß es den Namen des unverheirateten Vaters bekommen sollte, weil die beiden sowieso heiraten wollten. Mir wurde damals bei der Anmeldung des Kindes beschieden, daß dies nicht geht. Das Kind bekam zunächst den Namen der Mutter, nach der Heirat und der Anerkennung (Vaterschaft, Ehelich, weiß ich nicht mehr so genau) wurde die Geburtsurkunde dann neu ausgefertigt, mein Enkel war also kein X geborener Y sondern ein geborener Y, der in den ersten Wochen seines Lebens X hieß.
Warum wendet Frau X sich nicht einfach an das Standesamt?
dass uneheliche Kinder nur den Nachnamen der Mutter annehmen konnten, war auch früher die Regel (Gesetz).
Mittlerweile hat sich das geändert. Dass das unter Unverheirateten nun auch möglich ist, weiß ich seit 5 J.
Dein Ratschlag mit Standesamt zu dem besagten Problem ist aber goldrichtig
Die Frage fällt ohnehin unter ‚Ämter und Behörden‘.