Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Eine Person A meldet sich wegen einer Rechtsberatung/-hilfe beim Anwalt.
Die Meldung beim Anwalt war per E-Mail, in dieser E-Mail erklärt auch die Person A, woraum es geht.
Das mit der E-Mail wird hier deswegen erwähnt, weil es kein Telefongespräch war, sondern alles war schriftlich und noch besser erklärt und dargestellt.
Die Person A erklärt, er hat Probleme auf dem Rechtsgebiet B.
Der Anwalt lehnt die Beratung mit der Begründung ab, Nein, das wäre ein Problem auf dem Rechtsgebit C.
Und das stimmt einfach nicht !
Es ist die Ablehnung der Beratung und Beistand für die Person A durch den Rechtsanwalt.
Darf er dies ablehnen?
Danke
Gruss
Perkapt
Natürlich darf er (owT)
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Hallo Levay:
OK, Danke für Antwort.
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