Beglaubigte Abschrift
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Dez 2000
Darf ich meine privaten Abschriften selbst durch einen Stempel und meiner Unterschrift (privat) beglaubigen oder ist dies nur Rechtsanwälten gestattet?
MfG
MATHIAS
Darf ich meine privaten Abschriften selbst durch einen Stempel und meiner Unterschrift (privat) beglaubigen oder ist dies nur Rechtsanwälten gestattet?
MfG
MATHIAS
Hi Mathias,
Darf ich meine privaten Abschriften selbst durch einen Stempel
und meiner Unterschrift (privat) beglaubigen oder ist dies nur
Rechtsanwälten gestattet?
Praktisch wäre es ganz gewiss, ist aber nicht erlaubt! Beglaubigen dürfen nur
- Rechtsanwälte (die allerdings nur bestimmte Dokumente, wie z. B. Schriftsätze an das Gericht)
- Notare
- Einwohnermeldeämter
- Dolmetscher ihre Übersetzungen (sofern sie beeidigt sind)
- auch manche Kirchen beglaubigen Dokumente
Habe ich jetzt jemandem unerhörterweise die Befugnis zur Beglaubigung entzogen?
So long
Tessa
MfG
MATHIAS
Hi Mathias und Tessa,
Darf ich meine privaten Abschriften selbst durch einen Stempel
und meiner Unterschrift (privat) beglaubigen oder ist dies nur
Rechtsanwälten gestattet?
Praktisch wäre es ganz gewiss, ist aber nicht erlaubt!
Beglaubigen dürfen nur
- Rechtsanwälte (die allerdings nur bestimmte Dokumente, wie
z. B. Schriftsätze an das Gericht)
- Notare
- Einwohnermeldeämter
- Dolmetscher ihre Übersetzungen (sofern sie beeidigt sind)
- auch manche Kirchen beglaubigen Dokumente
Habe ich jetzt jemandem unerhörterweise die Befugnis zur
Beglaubigung entzogen?
Soweit ich informiert bin, darf jeder beglaubigen, der ein Dienstsiegel führt, das können dann auch Polizeidienststellen, Schulen etc. sein. Als seinerzeit zu meiner Zeit die damals noch Bayerische Versicherungskammer ein Dienstsiegel führte, habe ich auch dort eine Kopie beglaubigen lassen können.
Gruß, Karin