Erbrecht: Vermächtnis - Erbe

Hallo,

was spricht aus Sicht des Erblassers dafür / dagegen
jemanden anstatt als (Teil-)erben als Vermächtnisnehmer einzusetzen?

Ergibt sich hierfür eine unterschiedliche Bewertung bei kleinen und großen Erbschaften?

Danke!
Jonas

Hallo,

was spricht aus Sicht des Erblassers dafür / dagegen
jemanden anstatt als (Teil-)erben als Vermächtnisnehmer
einzusetzen?

Der Erbe erhält immer einen Bruchteil vom Gesamtvermögen. D.h. in den großen Kuchen kommt alles rein, was nach Abzug der Verbindlichkeiten übrig bleibt. Dies muss dann zwischen den Erben auseinandergesetzt werden, wobei durch Teilungsanordnung durchaus dafür vorgesorgt werden kann, dass ein Bedachter hierbei auch einen konkreten Vermögensgegenstand (z.B. Haus/Auto/…) unter Anrechnung auf seinen Bruchteil erhält. Demgegenüber hat der Vermächtnisnehmer nur und ausschließlich Anspruch auf den Vermächtnisgegenstand bzw. die als Vermächtnis ausgesetzte Leistung, ohne sich mit der Auseinandersetzung des Erbes herumschlagen zu müssen.

Regelmäßig bieten sich Vermächtnisse daher dafür an, kleinere, konkrete Zuwendungen abseits der großen Kuchenstücke der Erbteile auszusetzen. Ein anderer Grund für Vermächtnisse ist der, dass Vermächtnisse - soweit sie grundsätzlich noch erfüllbar sind - unabhängig von der Entwicklung der Gesamtvermögenssituation wertstabil sind. D.h. wenn ich heute eine mir gegenüber erbrachte Leistung mit einem Vermächtnis von € 10.000,-- honoriere, dann ist sie auch in 20 Jahren noch € 10.000,-- wert, unabhängig davon, ob ich zwischenzeitlich einen Lottogewinn gemacht habe, oder leider größere finanzielle Einbußen erlitten habe, und mein Vermögen von € 100.000,-- auf € 20.000,-- geschrumpft ist.

Gruß vom Wiz

Danke, für die erste Antwort!

Für den Erben - der ja eigentlich vom Gedanken her den Hauptteil bekommen soll - kann ein Vermächtnis dann aber durchaus auch nachteilig sein, oder?

Bsp: Erbschaft nur 11.000 Euro. Der Vermächtnisnehmer soll 10.000 Euro erhalten. So erhält der Erbe nur 1000.
Wären beide Erben würde geteilt werden.

Merci
Jonas

Der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer ist nicht, dass ein Erbe den Hauptteil bekommt; das zeigst du mit deinem Beispiel ja auch deutlich auf. Im Grunde kann man die beiden kaum vergleichen, denn der eine tritt in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers ein - mit allen Vor- und Nachteilen (Schulden!) -, der andere erhält „nur“ einen schuldtrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Auszahlung eines bestimmten Betrages oder Herausgabe und Übereignung einer Sache. Das lässt sich nur sehr bedingt miteinander vergleichen. Jedenfalls liegen hier und nicht in der Frage, wer wirtschaftlich besser steht, die Unterschiede.

Levay

PS
Es geht übrigens noch komplizierter, denn es gibt auch ein Vorausvermächtnis. Bevor die Erben die Erbmasse unter sich aufteilen, hat der eine Erbe erst einmal einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Herausgabe einer Sache, ohne dass er sich dies auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss (§ 2150 BGB). Das ist dann der Unterschied zur Teilungsanordnung, wo der Erblasser nur bestimmt, dass z.B. Neffe X das Auto haben soll, aber unter dem Strich trotzdem nicht mehr als die anderen Erben auch.

Levay

Hallo nochmal,

Danke, für die erste Antwort!

Für den Erben - der ja eigentlich vom Gedanken her den
Hauptteil bekommen soll - kann ein Vermächtnis dann aber
durchaus auch nachteilig sein, oder?

Das ist es - mal abgesehen vom Vorausvermächtnis für einen Erben - immer, denn jedes Vermächtnis mindert ja die unter den Erben zu verteilende Erbmasse.

Bsp: Erbschaft nur 11.000 Euro. Der Vermächtnisnehmer soll
10.000 Euro erhalten. So erhält der Erbe nur 1000.
Wären beide Erben würde geteilt werden.

Zement mal: Die Anteile der Erben am Kuchen kann ich beliebig wählen. Nur bleiben es immer Anteile in Relation zu anderen Anteilen. Reden wir von heute wäre rein wertmäßig ein Vermächtnis von 10.000,-- in deinem Beispiel genauso viel wert wie ein Erbanteil von 1/11. Der Unterschied kommt dann zum Tragen, wenn morgen nicht mehr 11.000,-- sondern nur noch 5.000,-- oder 5.000.000,-- zu verteilen sind. Das Vermächtnis bleibt bei 10.000,-- (soweit erfüllbar), der Erbanteil von 1/11 ist mal deutlich weniger, mal deutlich mehr wert.

Gruß vom Wiz