Hallo,
es gibt ja bei einer geschäftlichen Internetseite wohl einiges zu beachten.
Angenommen es ist aber keine Shop Seite, aber eben doch eine geschäftliche Seite.
Darf man da die Preise zu seinen Produkten oder Dienstleistungen angeben, oder ist sowas ausdrücklich nur in einem Shop erlaubt?
Was müsste man da beachten?
Danke
Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
ich wüsste nicht, weshalb die Angabe von Preisen für Waren oder Dienstleistungen auf einer Internetseite nicht erlaubt sein sollte.
Das einzige was m.W. zu beachten ist:
Alle Preise müssen als Endverbraucherpreise angegeben werden, also inklusive der Umsatzsteuer, falls keine Kleinunternehmerregelung besteht, und falls diese besteht, muss darauf hingewiesen werden.
Gruß
BT
Hallo!
Selbstverständlich darfst du Preise angeben.
Wenn die Preise ein Angebot zum Kauf darstellen, vergleichbar mit einem Shop, dann gibt es eine Menge Pflichtangaben.
Wenn die Artikel nicht direkt gekauft werden können, aber versendet werden, so daß ein Fernabsatzvertrag zustande kommt, muß man auch einige Pflichtangeben machen.
Wenn die Preise dagegen nur eine Anpreisung darstellen, und die Artikel abgeholt werden müssen, ohne Versand, so daß gar kein Fernabsatzvertrag zustande kommt, dann ist es nur Werbung und kommt fast ohne Pflichtangaben aus.
Ein richtiges Impressum muß natürlich immer dabei stehen.
Fehlende Pflichtangaben oder ein unvollständiges Impressum können zu teuren Abmahnungen führen. Aber keine Sorge, wenn man sich ein wenig Mühe gibt, kriegt man so eine nie zu sehen.
Mehr dazu findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung
http://www.fernabsatz-gesetz.de/
Grüße
Andreas
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Hallo,
Fehlende Pflichtangaben oder ein unvollständiges Impressum
können zu teuren Abmahnungen führen. Aber keine Sorge, wenn
man sich ein wenig Mühe gibt, kriegt man so eine nie zu sehen.
eine der besten Aussagen zum Thema Abmahnung seit langem hier im Forum. Häufig wird hier über ach so böse Abmahnungen gejammert, die man unter Minimalsteinsatz problemlos hätte verhindern können.
Sternchen dafür.
Gruß
S.J.
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Hi,
Das einzige was m.W. zu beachten ist:
Alle Preise müssen als Endverbraucherpreise angegeben werden,
also inklusive der Umsatzsteuer, falls keine
auch dann wenn es sich um eine Internetseite für Gewerbetreibende handeln würde? Das ganze wäre auch aus dem Inhalt der WEbseite klar ersichtlich: z.B. Titel: „Auftragsverwaltungsprogramm für Schornsteinfeger“.
Grüße
Wolfgang
Hi Wolfgang,
wenn sich die Seite ausschließlich an Gewerbetreibende wendet, würde ich den Netto-Preis, die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in % und im Betrag, und den Brutto-Endpreis angeben. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Aber wie die Anderen hier schon schrieben:
Ein Impressum, Angaben über Rücknahme entsprechend dem Fernabsatzgesetz und über Versandkosten gehört dazu.
Gruß
BT