Kindesunterhalt nachträglich verlangen

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008
Hallo Allen,
Ein Vater bezahlt Unterhalt für ein Kind nach der Düsseldorfer Tabelle.
Kind wird älter und hätte Anspruch auf Unterhalt der nächst höheren Altersstufe.
Mutter kümmert sich nicht darum und verlangt keine Erhöhung. Vater bezahlt weiter den alten Betrag.
Nach einem Jahr bemerkt die Mutter das und verlangt den höheren Unterhalt, der auch bezahlt wird.
Kann sie auch rückwirkend für das vergangene Jahr den Differenzbetrag verlangen oder verliert sie den Betrag?

Grüße

Wolfgang

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt nachträglich verlangen
    Hallo,

    hier kommt es darauf an, wie der Titel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil) formuliert ist.

    Ist es ein dynamischer Titel, muss er nachbezahlen, da er dann automatisch anpassen muss.

    Ist es ein statischer Titel (genauer Unterhaltsbetrag), dann schaut die Mutter in die Röhre.

    Gruß
    Ingrid [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kindesunterhalt nachträglich verlangen
      Hallo Ingrid, Ist es ein dynamischer Titel, muss er nachbezahlen, da er dann
      automatisch anpassen muss.

      Ist es ein statischer Titel (genauer Unterhaltsbetrag), dann
      schaut die Mutter in die Röhre.
      Annahme: Es gibt keinen Titel sondern nur eine mündliche Absprache das gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.

      Der Vater wartet jedoch ab, bis die Mutter auf die Erhöhung hinweist.

      Ändert das etwas?

      Grüße

      Wolfgang
      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kindesunterhalt nachträglich verlangen
        Hallo,

        dann muss der Vater auch das bezahlen, was in der DüTa drin steht, schließlich hat er es so mit der Mutter vereinbart. Da stehen auch Alter und die Tabelle nach seinem Einkommen drin. Einfach abwarten, dass sie nicht bemerkt, dass sich Alter und Sätze in der DüTa ändern ist nicht besonders gut und widerspricht der Vereinbarung.

        Übrigens: seit dem o1. Jan. darf er immer das halbe Kindergeld abziehen - auch wenn er nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.

        Gruß
        Ingrid [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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