Liebe Forenmitglieder,
Kann mir jemand die Legaldefinition von „besonderes Interesse“ nennen? Ich wäre auch dankbar für die Nennung von Quellen im Netz oder in Buchform, wo man sich weiter belesen könnte.
Vieleicht hat ja mal jemand hierüber promoviert?
Es dürfte wohl kaum eine Legaldefinition geben. Im Übrigen käme es darauf an, worum es dir geht. Meinst du das „besondere öffentliche Interesse“ im Rahmen von § 153 ff. StPO - oder was?
Levay
Hallo, und vielen Dank.
Nein, ich meine das besondere (private) Interesse. Der Zusammenhang ist folgender: In vielen Gesetzen liest man: wenn ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird, dann…
Bisher konnte mir aber niemand sagen, was ein besonderes Interesse ist.
Ich vermute, es ist möglicherweise so eine juristische Leerfloskel?
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Es wäre schon nützlich, wenn du genauer wirst. Auf welches Gesetz beziehst du dich? Es gibt gewiss eine Definition, man muss aber schon wissen, was genau du definiert haben möchtest.
Levay
Hallo,
Kann mir jemand die Legaldefinition von „besonderes Interesse“
nennen?
meinst Du eventuell „berechtigtes Interesse“ wie es z.B. die GBO für die Einsichtnahme ins Grundbuch fordert?
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid…
Gruß
Christian
Interessant, wieviele Begriffe es hierfür zu geben scheint. Der Auslöser der Diskussion ist für mich das „Glaubhaftmachen eines besonderen Interesses“ in der Schwerbehindertenausweisverordnung (§6).
Selbst Jurastudenten aus meinem Bekanntenkreis mit SP Sozialrecht sahen blass aus.
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