Scheidung mit zwei Kindern, neuerliche Heirat

Folgender Sachverhalt:

Frau X und Herr X sind miteinander verheiratet und haben zwei leibliche, minderjährige Töchter.

Frau X lässt sich scheiden und zieht mit den beiden Töchtern zu ihrem neuen Lebensgefährten Herrn Y. Nach einiger Zeit heiratet Frau X Herrn Y.

Frau X und Herr Y sind nunmehr rechtmäßig verheiratet und die beiden Töchter aus ihrer ersten Ehe leben mit ihr und ihrem neuen Mann im gemeinsamen Haushalt.

Nach kurzer Zeit gebiert Frau X eine weitere Tochter von ihrem neuen Mann, Herrn Y.

Dass Herr X für Frau X keinen Unterhalt zahlen muss, ist mir bekannt. Aber warum muss er für seine beiden Töchter Unterhalt zahlen? Diese leben in häuslicher Gemeinschaft mit der Mutter und dem neuen Mann.

So hat die „neue“ Familie ein normales Familieneinkommen, da Herr Y gut verdient, und Frau X bekommt das Kindergeld für alle drei Kinder, sowie das Elterngeld für die neugeborene Tochter. Diesem normalen Familieneinkommen muss der „alte“ Papa noch Unterhalt für seine zwei Töchter zuschießen?

Liege ich da richtig?

Tochter. Diesem normalen Familieneinkommen muss der „alte“
Papa noch Unterhalt für seine zwei Töchter zuschießen?

Liege ich da richtig?

Ja, wieso sollte denn Herr Y die Töchter von Herrn X unterhalten, mit denen er doch relativ wenig zu tun hat ? Selbst wenn Herr X seinen Unterhalt in voller Höhe leistet, wird wohl einges aus dem Einkommen der neuen Familie nötig sein, um die Töchter groß zu ziehen.

Mahlzeit,

weil der „alte“ Papa Zeit seines Lebens und darüber hinaus der biologische Vater der beiden Kinder ist und bleibt.

Hätten sich die Eltern nicht getrennt, dann würde er doch für das Wohl der Kinder in seiner häuslichen Gemeinschaft aufkommen.

Der biologische Vater schiesst der Familie nichts zu, sondern kommt für Bildung, Entwicklung, Sorgen und Nöten, Kauf von Kleidung usw. usw. seiner biologischen Kinder auf, welche er durch die Erektion seines Gliedes nebst zugehörigen Samenerguss zum Leben gebracht hat.

Aller 14 Tage ein Eis und Zoobesuch oder ersatzweise Kino mit Popkorn sind nicht ausreichend.

Nicht berechnet werden Wartezeiten beim Kinderarzt, häusliche Hausaufgabenbetreuung, abends nochmals Abhören des Gedichtes im Fach Deutsch, Liebe und Zuwendung, Streicheleinheiten, Spielen auf dem Fussboden, nächtliches Wachen am Bett bei Krankheit, Wegwischen von Erbrochenen bei Krankheit, der Beistand beim ersten Liebeskummer …

Nun kommt der Herr X auch noch auf die Idee, die beiden nicht biologischen Kinder von Frau X genauso zu behandeln als wären es seine biologischen.

Jetzt nehmen wir uns einmal die Düsseldorfer Tabelle und rechnen noch einmal neu.

Christian