Hallo
Mal wieder ein fiktiver Fall, der mich interessiert.
Bei Ebay und so kann man ja oft gebrauchte Software ersteigern (ich meine da eher teurere Software wie z.B. Photoshop, Vista und solche Programme).
Wenn man nun dort eine gebrauchte Software ersteigern würde und diese dann erhält, wem gehört dann die Software?
Es kann ja durchaus sein, das der Anwender sich die Software installiert und „behält“ und die CD mit Key weiterverkauft… Eine Sicherheitskopie behält er sich natürlich.
Bei manchen Sachen gibts dann natürlich Probleme mit einem doppelt angemeldeten Key.
Wem würde dann die Software gehören? Der sie als erstes gekauft hat, oder der im Besitz der Original-CD samt Key ist?
Was wäre z.B. bei heruntergeladener Software (die also auf Seiten zum Download-Kauf angeboten werden) und im Prinzip keine Original-CD samt Key besteht…
Wie gesagt, trifft nicht auf mich zu, aber wäre ja mal im Vorfeld ganz interessant.
Gruß
Andreas