Unverletzlichkeit des Grundstücks

Hallo Rechtsexperten,
dass die Unverletzlichkeit der Wohnung neuerdings ein wenig aufgeweicht wird, wissen wir ja. Aber wie weit geht das? Darf die öffentliche Hand zum Beispiel privates Eigentum für ihre Zwecke nutzen, ohne den Eigentümer zu fragen? Darf eine Gemeinde oder Stadt etwa bei irgendwelchen Straßenarbeiten Geräte übers Wochenende mal so eben über den Zaun eines Privatgrundstücks auf den Privatgrund stellen, bis sie am Montag wieder benötigt werden?
Danke schon vorab für kundige Antworten!
Viele Grüße
Lorenz

die öffentliche Hand zum Beispiel privates Eigentum für ihre
Zwecke nutzen, ohne den Eigentümer zu fragen? Darf eine

Natürlich nicht.

Der Eigentümer kann eine angemessene Nutzungsentschädigung fordern.

Hallo Lorenz,

sowas nennt man Besitzstandsstörung und dagegen kann man sich sehr wohl wehren…
Außer in Notfällen (zum B. Feuersbrunst) muss niemand eine „Fremdeinwirkung“ auf sein Grundstück dulden…
Aber selbst in diesen Notfällen ist der Staat zum Ersatz der
„Notwendigen“ Schäden verpflichtet…

Bei Bauarbeiten kann man aber mit entsprechender Kommunkikation meistens eine „Vereinbarung“ treffen…:smile:
(zum B. Einfahrt zum Grundstück wird „mitgeteert“ oder „Gepflastert“ )