Hallo Forumsmitglieder,
ich hätte da mal eine Frage wegen folgendem fiktiven
Rechtsstreit.
Nehmen wir mal an,
Lieferant kennt Kunden seit ca. 20 Jahren. Kunde darf selber
kein Gewerbe ausüber (vom Finanzamt aus). Kunde eröffnet Firma
über Sohn.
Lieferant gibt vor ca. 8 Monaten Ware an besagten Kunden raus.
Kein unterschriebenen Lieferschein über mehrere Positionen(fehler Lieferant)
Rechnung gestellt/1.-2.-3. Mahnung/x Anrufe/Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/PFüB
GV war beim Sohn Mitte Mai
Vollstreckungsbescheid Datum Mitte Mai an Sohn
Anfang August stellt Sohn Widerspruch gegen PFüB ans
Gericht weil „angeblich“ kein Mahnbescheid erhalten.
Jetzt soll Lieferant den Vollstreckungsbescheid ans
Gericht nochmal schicken.
Frage:
Lieferant schickt Kopie ans Gericht mit einer Stellungsnahme:
- Androhung bei Anfechtung - Klage nach § 263 StGB
- Hinweis das Beweise vorliegen das Sohn Ware erhalten hat
(Vater vom Sohn) hat beim Großhändler Ware über Lieferant
bezogen und Lieferschein Unterschrieben (Kopie liegt vor) - Das Einbauort und Verwendungszweck bekannt ist
(weiterreichung ans Finanzamt) - Das der Kunde Rechnungen und Mahnungen + Gerichtssachen
(5 Schreiben) erhalten hat.
Ist das so mit dem aufgeführten Punkten so in Ordnung?
Sorry für den langen Text.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Tschüß
Peter