Wiederspruch gegen Pfändungsbeschluß/Mahnbescheid

Hallo Forumsmitglieder,

ich hätte da mal eine Frage wegen folgendem fiktiven
Rechtsstreit.

Nehmen wir mal an,

Lieferant kennt Kunden seit ca. 20 Jahren. Kunde darf selber
kein Gewerbe ausüber (vom Finanzamt aus). Kunde eröffnet Firma
über Sohn.

Lieferant gibt vor ca. 8 Monaten Ware an besagten Kunden raus.
Kein unterschriebenen Lieferschein über mehrere Positionen(fehler Lieferant)

Rechnung gestellt/1.-2.-3. Mahnung/x Anrufe/Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/PFüB
GV war beim Sohn Mitte Mai

Vollstreckungsbescheid Datum Mitte Mai an Sohn

Anfang August stellt Sohn Widerspruch gegen PFüB ans
Gericht weil „angeblich“ kein Mahnbescheid erhalten.

Jetzt soll Lieferant den Vollstreckungsbescheid ans
Gericht nochmal schicken.

Frage:
Lieferant schickt Kopie ans Gericht mit einer Stellungsnahme:

  1. Androhung bei Anfechtung - Klage nach § 263 StGB
  2. Hinweis das Beweise vorliegen das Sohn Ware erhalten hat
    (Vater vom Sohn) hat beim Großhändler Ware über Lieferant
    bezogen und Lieferschein Unterschrieben (Kopie liegt vor)
  3. Das Einbauort und Verwendungszweck bekannt ist
    (weiterreichung ans Finanzamt)
  4. Das der Kunde Rechnungen und Mahnungen + Gerichtssachen
    (5 Schreiben) erhalten hat.

Ist das so mit dem aufgeführten Punkten so in Ordnung?

Sorry für den langen Text.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

Tschüß
Peter

Hallo!

Anfang August stellt Sohn Widerspruch gegen PFüB ans
Gericht weil „angeblich“ kein Mahnbescheid erhalten.

Lieferant hat doch Vollstreckungsbescheid mit Zustellungsvermerk. Hätte er nicht, wenn keine Zustellung gewesen.

Jetzt soll Lieferant den Vollstreckungsbescheid ans
Gericht nochmal schicken.

Klingt abenteuerlich. Gericht sollte schon geprüft haben Zustellung. Aber gut, warum nicht.

  1. Androhung bei Anfechtung - Klage nach § 263 StGB

Das würde ich nicht mal verstehen, wenn Posting deutsch. Wer betrügen wen? Gericht Lieferant?

  1. Hinweis das Beweise vorliegen das Sohn Ware erhalten hat
    (Vater vom Sohn) hat beim Großhändler Ware über Lieferant
    bezogen und Lieferschein Unterschrieben (Kopie liegt vor)

Geht in Verfahren um Frage ob Vollstreckungsbescheid zugestellt. Nicht ob Ware erhalten.

  1. Das Einbauort und Verwendungszweck bekannt ist
    (weiterreichung ans Finanzamt)

S. o.

  1. Das der Kunde Rechnungen und Mahnungen + Gerichtssachen
    (5 Schreiben) erhalten hat.

S. o.

Ist das so mit dem aufgeführten Punkten so in Ordnung?

Nein. Lieferant sollte sich anwaltlichg vertreten lassen, dann keiner tanzt auf Nase rum.

Sorry für den langen Text.

Soll wohl Witz sein. Text wäre lesbarer gewesen, wenn Artikel vor den Substantiven.