Besuchsrecht für Scheidungskind

wie oft darf ein Vater sich denn dagegen wehren, sein Kind nicht zu sehen?
Ich habe wegen Schichtdienst des Vaters kein 14-tägiges Besuchsrecht vereinbart, sondern „nach Bedarf“ jederzeit und ich hatte es mir etwas häufiger vorgestellt.

Wie sieht es denn aus in den Schulferien? MUSS ich mir immer Urlaub nehmen oder kann ich auch den Vater in irgendeiner Art und Weise verpflichten, daß er die Hälfte der Ferien übernimmt?
Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Hallo Michi,

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet in erster Linie, dass Ihr Euch arangieren sollt in Fragen der Erziehung und des Umgangs. Natürlich wäre es schön, wenn das Kind Vater und Mutter gleichermaßen beanspruchen könnte. Aber: dem Umgangsrecht des Vaters steht meines Wissens nicht zugleich eine Umgangpflicht zur Seite. Wenn er das Kind nicht sehen will, kann man ihn nicht zwingen. Wozu auch? Ein Kind das beim Vater, der es gar nicht um sich haben will, die Zeit verbringen müsste, wäre wirklich nur zu bedauern.
Sprich doch mal mit dem Vater. Und wenn es partout nicht klappen sollte, versuche doch, mit den Eltern befreundeter Kinder für die Ferien eine Vereinbarung zu treffen, so dass du nicht die ganze Zeit Urlaub nehmen musst.

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

dem Umgangsrecht des
Vaters steht meines Wissens nicht zugleich eine Umgangpflicht
zur Seite.

Dein Wissen irrt!
§ 1684 Abs. 1 BGB:
Das Kind hat das Recht auf Umfang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Da steht eindeutig „verpflichtet“.

Michi fragt am besten mal hier:
http://f11.parsimony.net/forum16408/index.htm

LG
C.h.