Hallo,
folgender hypothet. Fall:
Person A zieht Anfang 2008 in neue Wohnung.
Kabelempfang möglich, Person A mache sich aber keine Gedanken, bis vor kurzem Brief von Kabel-Mitarbeiter in Briefkasten. Dieser möchte Leitung abklemmen.
Person A telefoniert mit Mitarbeiter Kabel-TV. Dieser erklärt, dass er wegen Zeitmangels nicht früher abklemmen konnte, d.h. fristgerecht zur Kündigung der Vormieter von Person A.
Müsste Person A jetzt rückwirkend die Gebühren zahlen? Person A hat das Kabel benutzt. Evtl. dachte Person A auch, das Kabel wäre in Miete inbegriffen.
Danke und viele Grüße,
Nicky