Kabel-TV-Gebühren rückwirkend zu zahlen?

Hallo,

folgender hypothet. Fall:

Person A zieht Anfang 2008 in neue Wohnung.
Kabelempfang möglich, Person A mache sich aber keine Gedanken, bis vor kurzem Brief von Kabel-Mitarbeiter in Briefkasten. Dieser möchte Leitung abklemmen.
Person A telefoniert mit Mitarbeiter Kabel-TV. Dieser erklärt, dass er wegen Zeitmangels nicht früher abklemmen konnte, d.h. fristgerecht zur Kündigung der Vormieter von Person A.
Müsste Person A jetzt rückwirkend die Gebühren zahlen? Person A hat das Kabel benutzt. Evtl. dachte Person A auch, das Kabel wäre in Miete inbegriffen.

Danke und viele Grüße,
Nicky

Person A telefoniert mit Mitarbeiter Kabel-TV.

Aus welchem Grund? Solange zw. A und Kabel-TV kein Vertrag besteht, können A die frommen Wünsche von Kabel-TV am Ar… vorbeigehen.

Gruß

Hallo,

Person A hat das Kabel benutzt.

Wenn er eine Leistung genutzt hat, muss er auch zahlen. Ob man ihm auch nachweisen kann, ab wann er die Leistung genutzt hat, ist eine Beweisfrage.
Gruß
loderunner (ianal)