Zweckgebundene Überweisung anderweitig genutzt

Hallo Forumsmitglieder!

Folgender fiktiver Fall geistert mir schon seit Tagen durch den Kopf:

Gesetzt den Fall, ein Mann überweist seiner Ex-Frau Geld für eine bestimmte Sache, die sie für sich und das gemeinsame Kind kaufen soll.
Dann jedoch könnte ihr einfallen, dieses Geld nicht mehr für die ursprünglich geplante Sache, welche beide auch gemeinsam besprochen haben könnten, sondern zur „Schuldentilgung“ zu benutzen, da der Mann
ihr (bzw. dem Kind) noch Geld schuldet. Wäre solch ein Verhalten seitens der Ex-Frau rechtens?

Vielen Dank im voraus…

Hi,

tja, das kann man so schwer beantworten, weil es maßgeblich darauf ankommt, was die Parteien miteinander geredet haben. Entscheidend ist nämlich der der Überweisung zugrundeliegende Vertrag.

Wenn A an B Geld überweist ohne eine Gegenleistung, so ist das zunächst einmal eine Schenkung. Dann kann B mit dem Erhaltenen natürlich machen, was sie will.

Haben die beiden aber zuvor ernsthaft verabredet, dass A der B das Geld genau zu diesem Zweck überweist und dass B das Geld auch dahingehend verwendet, dann ist sicherlich eine bindende Vereinbarung dahingehend anzunehmen, aus der zugleich auch hervorgehen würde, dass B das Geld zurück zahlt, wenn sie es anders verwendet.

Eine Zweckverfehlungskondiktion iSd. § 812 BGB wäre hier vielleicht auch möglich, da bin ich jetzt aber nu net firm drin. Weiß vielleicht wer anders.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]