Den Ehemann zur ärztlichen Untersuchung zwingen?

Hallo alle zusammen,

hier ist eine Frage, die ich schon länger mit mir tragen muss.

  1. Sagen wir, ein unerkannt Geisteskranker (oder Geisteskranker mit Lichtmomenten) „terrorisiert“ seine Familie (z.B. Ehefrau), indem er ihr öfters unterstellt, dass sie ihn betrügt (was natürlich nicht der Fall ist) oder/und sie schlägt. Die Ehefrau schweigt, da sie kleine Kinder hat und ansonsten befürchtet, dass er diese terrorisieren wird, falls sie nicht da ist, auch wenn sie in ein Heim flüchtet.

Besteht die Möglichkeit, diesen Ehemann zu einer ärztlichen Untersuchung zu zwingen, damit er - falls die Vermutung der Ehefrau sich bestätigen lässt- beruhigende Medikamente verschrieben bekommt oder eingewiesen wird?

  1. Falls die Medikamente schon verschrieben waren- ihn zur Einnahme zu zwingen ist (un)möglich?

  2. Falls der Zwang nicht möglich ist- was kann die Ehefrau tun?

  3. Was ist, wenn sie Ausländerin ist und nicht zurück in ihr altes Land will?

Vielen Dank für jede Antwort.

Gruß, rjaska

Hallo!

  1. Sagen wir, ein unerkannt Geisteskranker (oder
    Geisteskranker mit Lichtmomenten) „terrorisiert“ seine Familie
    (z.B. Ehefrau), indem er ihr öfters unterstellt, dass sie ihn
    betrügt (was natürlich nicht der Fall ist)

Dagegen kann man sich wohl nicht wehren. Du möchtest doch auch jedem unterstellen können, dass er fremdgeht. Das „terrorisieren“ könnte aber ein Scheidungsgrund sein.

oder/und sie
schlägt.

dagegen jedoch schon
Eine Anzeige bei der Polizei (bei einem Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft) wegen Körperverletzung ist die beste Wahl.

Die Ehefrau schweigt, da sie kleine Kinder hat und
ansonsten befürchtet, dass er diese terrorisieren wird, falls
sie nicht da ist, auch wenn sie in ein Heim flüchtet.

Ich sehe da keinen anderen Weg, als diesen Mann anzuzeigen, sich von ihm zu trennen und das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen.
Die nicht zu empfehlende Alternative wäre, sein Leben lang im Unglück und in Angst zu leben.

Besteht die Möglichkeit, diesen Ehemann zu einer ärztlichen
Untersuchung zu zwingen, damit er - falls die Vermutung der
Ehefrau sich bestätigen lässt- beruhigende Medikamente
verschrieben bekommt oder eingewiesen wird?

Dies wird dann vielleicht das Gericht in der Verhandlung wegen Körperverletzung feststellen. Wenn sich im Laufe der Verhandlung nicht herausstellen sollte (mit Gutachten etc.), dass er eine Krankheit hat, wird er normal verurteilt oder freigesprochen. Dann muss er auch keine Medikamente nehmen. Sollte aber das Gegenteil festgestellt werden, kann das Gericht entsprechende Auflagen (zB zu einer Therapie) verhängen.

  1. Falls die Medikamente schon verschrieben waren- ihn zur
    Einnahme zu zwingen ist (un)möglich?

Wenn sie von einem normalen Arzt verschrieben wurden, kann man ihn nicht zwingen. Du möchtest doch auch selbst darüber entscheiden, ob du Tabletten nimmst, oder nicht.

  1. Falls der Zwang nicht möglich ist- was kann die Ehefrau
    tun?

Ihn anzeigen und im Laufe dessen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sprechen und um Rat fragen. Einfach mal zur nächsten Polizeistation gehen und jemanden ansprechen. Die werden sich freuen, helfen zu können.

  1. Was ist, wenn sie Ausländerin ist und nicht zurück in ihr
    altes Land will?

Damit kenne ich mich nicht so aus. Wenn sie sich von ihrem Mann scheiden lassen würde, müsste sie dann unweigerlich zurück?
Befindet sie sich vielleicht schon 8 Jahre in Deutschland?
Sie kann sich ja einmal diesen Artikel, den ich gerade geschrieben habe,
/t/von-der-niederlassungserlaubnis-zur-einbuergerung…
durchlesen.

Gruß
Paul

PS: Wenn sie noch weitere Fragen haben sollte, beantworte ich diese gerne.

Hallo Paul, vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!!

  1. Falls die Medikamente schon verschrieben waren- ihn zur
    Einnahme zu zwingen ist (un)möglich?

Wenn sie von einem normalen Arzt verschrieben wurden, kann man
ihn nicht zwingen. Du möchtest doch auch selbst darüber
entscheiden, ob du Tabletten nimmst, oder nicht.

Das letzte stimmt, wenn die Person aber nicht mehr für ihre Taten Verantwortung tragen kann (Geisteskrankheit), dann ist mir egal, ob diejenige Person etwas will oder nicht will.

PS: Wenn sie noch weitere Fragen haben sollte, beantworte ich
diese gerne.

Vielen Dank für die Bereitschaft!

Viele Grüße

  1. Was ist, wenn sie Ausländerin ist und nicht zurück in ihr
    altes Land will?

Vielen Dank für jede Antwort.

Gruß, rjaska

Hallo,

ein eigenständiges Aufenthaltsrecht kann die Ausländerin bereits nach 2 Jahren Ehe bekommen, wenn kinder da sind evtl. sogar noch früher gem § 31 AufenthG:
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__31.html

&tschüß

Wolfgang

eigener Wille

Das letzte stimmt, wenn die Person aber nicht mehr für ihre
Taten Verantwortung tragen kann (Geisteskrankheit), dann ist
mir egal, ob diejenige Person etwas will oder nicht will.

Wenn jemand Altsheimer bekommt, dann wird man ihn nicht zu einer Therapie zwingen können. Wenn er es lieber bekommen möchte, ist das seine Entscheidung.
Anders sieht es aus, wenn sein Gehirn schon soweit zerstört ist, dass er nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Dann bekommt er vielleicht einen Vormund. Dieser könnte dann über eine Therapie entscheiden.
Da es in deinem Fall aber keine Vormund gibt, wird ihn auch niemand zu der Einnahme von Medikamenten zwingen können, solange er auf Grund der Krankheit Straftaten begeht.
Wenn dies der Fall ist, wird das Gericht ihm nach einer Verhandlung wegen dieser Straftat die Auflage erteilen, sich einer Therapie (die dann auch möglicherweise Tabletten enthalten kann) zu unterziehen.
Dies tut das Gericht aber nicht, um seine Krankheit zu heilen, sondern um über die Heilung der Krankheit zu verhindern, dass er weitere Straftaten begeht.

Gruß
Paul

PS: Ich habe ja schon geschrieben, dass ich von dem Aufenthaltszeug keine Ahnung habe. Aber Wolfgangs Artikel scheint da sehr viel versprechend.

Hallo, Paul,

Dies soll auf keine Fall falsch verstanden werden, oder als Klugscheißen aufgefasst werden.
Es ist lediglich ein guter Rat, um zukünftig Probleme zu vermeiden.

(Zitat aus /t/freundinn-fuer-sohn/4759055/15

Wenn jemand Altsheimer bekommt,


Es heißt Alzheimer

.


SCNR
Gruß
Kreszenz

Alzheimer
Hallo!

Es heißt Alz heimer
http://de.wikipedia.org/wiki/Alzheimer-Krankheit .

Ich werde versuchen, es auf die Achtungsliste in meinem Kopf zu setzen.

Gruß
Paul

Hallo, die Frau kann den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt einschalten oder sich zumindest erst mal dort informieren. Den findet sie meist beim Gesundheitsamt, mnchmal auch beim Sozialamt/Amt für Soziale Dienste.
Dieser kann dann ggf. die Herren mit den Ärmellosen JAcken beauftragen ihn abzuholen.
der Soziapsy.Dienst kann auch die Frau beraten was sonst möglich ist, ob zB. der MAnn unter Vormundschaft oder Betreuung gestellt werden muss oder ähnliches.
Die Polizei ist nur für denNotfall da, wenn akut etwas vorliegt. Ansonsten kann sie wenig ausrichten.
Und ansonsten kann sie nach zwei Jahren Ehe wie gesagt durch eigenständiges Aufenthaltsrecht sich auch von diesem MAnn absondern, sprich evtl über ein Frauenhaus erst mal sich trennen und dann ein eigenes Leben aufbauen.
Womit dem MAnn aber nicht geholfen ist.
Gruß Susanne