Hallo!
- Sagen wir, ein unerkannt Geisteskranker (oder
Geisteskranker mit Lichtmomenten) „terrorisiert“ seine Familie
(z.B. Ehefrau), indem er ihr öfters unterstellt, dass sie ihn
betrügt (was natürlich nicht der Fall ist)
Dagegen kann man sich wohl nicht wehren. Du möchtest doch auch jedem unterstellen können, dass er fremdgeht. Das „terrorisieren“ könnte aber ein Scheidungsgrund sein.
oder/und sie
schlägt.
dagegen jedoch schon
Eine Anzeige bei der Polizei (bei einem Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft) wegen Körperverletzung ist die beste Wahl.
Die Ehefrau schweigt, da sie kleine Kinder hat und
ansonsten befürchtet, dass er diese terrorisieren wird, falls
sie nicht da ist, auch wenn sie in ein Heim flüchtet.
Ich sehe da keinen anderen Weg, als diesen Mann anzuzeigen, sich von ihm zu trennen und das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen.
Die nicht zu empfehlende Alternative wäre, sein Leben lang im Unglück und in Angst zu leben.
Besteht die Möglichkeit, diesen Ehemann zu einer ärztlichen
Untersuchung zu zwingen, damit er - falls die Vermutung der
Ehefrau sich bestätigen lässt- beruhigende Medikamente
verschrieben bekommt oder eingewiesen wird?
Dies wird dann vielleicht das Gericht in der Verhandlung wegen Körperverletzung feststellen. Wenn sich im Laufe der Verhandlung nicht herausstellen sollte (mit Gutachten etc.), dass er eine Krankheit hat, wird er normal verurteilt oder freigesprochen. Dann muss er auch keine Medikamente nehmen. Sollte aber das Gegenteil festgestellt werden, kann das Gericht entsprechende Auflagen (zB zu einer Therapie) verhängen.
- Falls die Medikamente schon verschrieben waren- ihn zur
Einnahme zu zwingen ist (un)möglich?
Wenn sie von einem normalen Arzt verschrieben wurden, kann man ihn nicht zwingen. Du möchtest doch auch selbst darüber entscheiden, ob du Tabletten nimmst, oder nicht.
- Falls der Zwang nicht möglich ist- was kann die Ehefrau
tun?
Ihn anzeigen und im Laufe dessen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sprechen und um Rat fragen. Einfach mal zur nächsten Polizeistation gehen und jemanden ansprechen. Die werden sich freuen, helfen zu können.
- Was ist, wenn sie Ausländerin ist und nicht zurück in ihr
altes Land will?
Damit kenne ich mich nicht so aus. Wenn sie sich von ihrem Mann scheiden lassen würde, müsste sie dann unweigerlich zurück?
Befindet sie sich vielleicht schon 8 Jahre in Deutschland?
Sie kann sich ja einmal diesen Artikel, den ich gerade geschrieben habe,
/t/von-der-niederlassungserlaubnis-zur-einbuergerung…
durchlesen.
Gruß
Paul
PS: Wenn sie noch weitere Fragen haben sollte, beantworte ich diese gerne.