Belästigung durch GEZ-Mitarbeiter legitim?

Hallo zusammen,

Ist es der GEZ gesetzlich erlaubt, einen Bürger zu beschatten, ihn in der eigenen Wohnung zu beobachten, in die Privatsphäre zu spionieren?

Bezieht sich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur auf das Betreten oder zählt es auch dazu, wenn Fremde von Außen die Privaträume eines Bürgers ausspähen?

Liebe Grüße

Maja

Hallo,

für mich - als Frau - würde sich die Frage stellen, ob die Person die da späht, wirklich nur GEZ-Interessen verfolgt und nicht eigene mit einem sexuellen Hintergrund?

Demendsprechend würde ich vorgehen und eine Anzeige machen. Dürfte wohl einige Erklärungsnot beim Herrn GEZ verursachen.

Gruß
Ingrid
deren Ehemann die Geräte angemeldet hat und bezahlt

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rechtschaffender Brüger
Hallo!

Es wäre schön, wenn du nur den Teil des Artikels zitieren würdest, auf den du dich auch beziehst.

für mich - als Frau - würde sich die Frage stellen, ob die
Person die da späht, wirklich nur GEZ-Interessen verfolgt und
nicht eigene mit einem sexuellen Hintergrund?

Was hat das mit Frauen zu tun? Wenn mich jemand in meiner Wohnung beobachtet, die dazu geeignet ist, mich zB nackt zu sehen, dann habe ich genau die gleichen Verdächtigungen.

Demendsprechend würde ich vorgehen und eine Anzeige machen.
Dürfte wohl einige Erklärungsnot beim Herrn GEZ verursachen.

Und wegen was würdest du eine Anzeige erstatten?

deren Ehemann die Geräte angemeldet hat und bezahlt

brav, brav
Ich mag solche „rechtschaffenden Brüger“.

Gruß
Paul

allgemeine Persönlichkeitsrecht
Hallo!

Ist es der GEZ gesetzlich erlaubt, einen Bürger zu beschatten,
ihn in der eigenen Wohnung zu beobachten, in die Privatsphäre
zu spionieren?

Nein, dies dürfen sie sicher nicht. Sie dürfen vorbeikommen und nachfragen, ob alles in Ordnung ist. Aber mehr auch nicht.

Bezieht sich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
nur auf das Betreten oder zählt es auch dazu, wenn Fremde von
Außen die Privaträume eines Bürgers ausspähen?

Die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht sich tatsächlich nur auf das Betreten der Wohnung.
Das Beschatten verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, was sich aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Recht auf Würde (Art. 1 Abs. 1 GG) zusammensetzt.
Beschattungsmaßnahmen dürfen nur mit ganz bestimmten Auflagen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden und dürfen niemals in den Bereich der persönlichen Lebensgestaltung eindringen.
Es liegt bei dem eventuellen Verstoß gegen die GEZ-Vorschriften keine Verhältnismäßigkeit für einen solchen Eingriff vor und wenn er in deine persönliche Lebensgestaltung eingreifen sollte, die überhaupt nichts mit den Vorwürfen zu tun hätte, dann wäre die Überwachung sowieso verboten.

Gruß
Paul

Hallo,

Das Beschatten verstieße gegen das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, was sich aus dem Recht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Recht auf
Würde (Art. 1 Abs. 1 GG) zusammensetzt.

Ah so. Kann ich dann also von jedem Entschädigung verlangen, wenn er mir durchs Fenster reinschaut? Doch wohl eher nicht, oder?
Wo genau ist denn Beschattung rechtlich definiert und was genau ist am Blick des GEZ-Mitarbeiters Beschattung im Unterschied zu einem beliebigen Passanten?
Gruß
loderunner (ianal)

Spionage
Huhu!

Wo genau ist denn Beschattung rechtlich definiert und was
genau ist am Blick des GEZ-Mitarbeiters Beschattung im
Unterschied zu einem beliebigen Passanten?

Der wichtigste Unterschied ist, dass der GEZ-Mitarbeiter im Auftrag des Staates arbeitet. Er ist also direkt der in Artikel 1 geforderten Verpfichtung unterworfen.
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Der weitere Unterschied ist, dass er nicht mal reinschaut, sondern beschrieben wurde, dass er „in die Privatsphäre [spioniert]“.
Dies ist natürlich auch für normale Passanten verboten; auf welcher Rechtsgrundlage weiß ich jedoch nicht.
Mal Reinschauen durch ein Fenster darf jeder; aber nicht spionieren.

Gruß
Paul

Hallo,

Wo genau ist denn Beschattung rechtlich definiert und was
genau ist am Blick des GEZ-Mitarbeiters Beschattung im
Unterschied zu einem beliebigen Passanten?

Der wichtigste Unterschied ist, dass der GEZ-Mitarbeiter im
Auftrag des Staates arbeitet.

Quatsch. Die GEZ ist keine Behörde.
Und den Auftrag des Staates an die GEZ-Mitarbeiter müsstest Du mir mal bitte zeigen. Wir sind doch nicht bei den Blues-Brothers.

Er ist also direkt der in
Artikel 1 geforderten Verpfichtung unterworfen.

Erst recht nicht. Das Grundgesetz bindet die Staatsgewalt, nicht den einzelnen.

Der weitere Unterschied ist, dass er nicht mal reinschaut,
sondern beschrieben wurde, dass er „in die Privatsphäre
[spioniert]“.

Soso. Kannst Du den Unterschied zwischen ‚hineinschauen‘ und ‚spionieren‘ mal irgendwie definieren? Ist aus Deinen Behauptungen leider nicht deutlich geworden.

Dies ist natürlich auch für normale Passanten verboten; auf
welcher Rechtsgrundlage weiß ich jedoch nicht.

Quatsch.
Zeig doch mal bitte irgendein Gesetz oder Gerichtsurteil, dass das hineinschauen durchs Fenster verbietet / bestraft. Hinschauen verboten? Muss dann jedes Schaufenster mit einer entsprechenden Hineinseherlaubnis beschriftet werden?

Was Du uns hier weismachen willst, ist hanebüchen.

Mal Reinschauen durch ein Fenster darf jeder; aber nicht
spionieren.

Also jetzt doch wieder nicht?

Ich glaube, Du hast genau gar keine Ahnung. Wäre schön, wenn Du das bei Deinen Postings dazuschreibst.
Gruß
loderunner (ianal)

Missverständnis
Hallo!

Ich glaube, du hast mich gänzlich missverstanden.
Ich gebe kurz zwei Definitionen ab:

reinschauen: kurzer Blick durchs Fenster, mit dem Ziel, einfach mal reinzuschauen
Bei Privatwohnungen finde ich alles, was über 30 Sekunden ist, für falsch.
Bei Geschäften ist es natürlich was anderes. Dort wollen die Leute ja, dass man hereinsieht.

spionieren: längerer Blick in Fenster mit dem Ziel, möglichst viel Informationen über die beobachtete Person zu erlangen
Beispiel:
Stundenlanges beoabachten von verschiedenen Fenstern.

Quatsch. Die GEZ ist keine Behörde.
Und den Auftrag des Staates an die GEZ-Mitarbeiter müsstest Du
mir mal bitte zeigen.

Wer bekommt denn die Rundfunkgebühren? eine private Organisation?
Wer hat die Rundfunkgebühren festgeschrieben? Wer unternimmt gegen jemanden etwas, der die Gebühren nicht bezahlt?

Er ist also direkt der in
Artikel 1 geforderten Verpfichtung unterworfen.

Erst recht nicht. Das Grundgesetz bindet die Staatsgewalt,
nicht den einzelnen.

Ein einzelner Polizist ist also nicht an diese Verpflichtung gezwungen?
Die Staatsgewalt kann doch durch einzele Menschen repräsentiert werden.

Was Du uns hier weismachen willst, ist hanebüchen.

Wir haben uns leider nur etwas missverstanden.

Ich glaube, Du hast genau gar keine Ahnung. Wäre schön, wenn
Du das bei Deinen Postings dazuschreibst.

ich sage nicht, dass ich mich perfekt auskennen würde. Aber die grundsätzlichen Dinge habe ich begriffen.

Gruß
Paul

Ah so. Kann ich dann also von jedem Entschädigung verlangen,
wenn er mir durchs Fenster reinschaut? Doch wohl eher nicht,
oder?
Wo genau ist denn Beschattung rechtlich definiert und was
genau ist am Blick des GEZ-Mitarbeiters Beschattung im
Unterschied zu einem beliebigen Passanten?
Gruß
loderunner (ianal)

Mit den Gesetzen kenne ich mich ja nicht aus, aber wenn man im Erdgeschoss wohnt und zum Beispiel ein Spanner jeden Tag direkt am Fenster steht und einen in der Wohnung beobachtet, dann muss man sich doch als Bürger dagegen wehren können.

Das GEZ-Beispiel ist ja auch so, daß der Mitarbeiter dort gezielt von Aussen die Privaträume des Bürgers optisch nach vermeintlichen Rundfunkgeräten durchsucht.

Wenn es zum Beispiel zu einer Gerichtsverhandlung um Gebühren käme, kann der GEZ-Scherge doch nicht vor Gericht sagen:

„Ich habe genau gesehen, daß die Person XY ein Radio hat, weil ich mit einer Trittleiter vors Fenster geklettert und das Schlafzimmer der Person XY von Aussen nach Geräten durchsucht habe und fündig wurde.“

Meine allgmeine Frage war einfach:

Ist die Privatwohnung nur gegen das unbefugte Betreten geschützt, oder auch durch Eingriffe von Außen, zum Beispiel gezieltes Beobachten der Privaträume durch Fenster ohne Einverständnis oder gar Photographieren oder Filmen oder „Abhören“ der privaten Räumlichkeiten ohne Einverständnis des Mieters?

Hallo,

reinschauen: kurzer Blick durchs Fenster, mit dem Ziel,
einfach mal reinzuschauen
Bei Privatwohnungen finde ich alles, was über 30 Sekunden ist,
für falsch.

Soso. Und hast Du da außer Deiner persönlichen Meinung auch irgendetwas handfestes? Immerhin ist es mir schön öfter passiert, dass ich länger als 30Sekunden auf Nachbarhaus geschaut habe. Und ich möchte mich ja nicht strafbar machen.

Bei Geschäften ist es natürlich was anderes. Dort wollen die
Leute ja, dass man hereinsieht.

Ah so. Und natürlich ist das in dem Gesetz auch so verankert, dass Du mir jetzt nennen wirst?

spionieren: längerer Blick in Fenster mit dem Ziel, möglichst
viel Informationen über die beobachtete Person zu erlangen
Beispiel:
Stundenlanges beoabachten von verschiedenen Fenstern.

Und Du glaubst im Ernst, das ein GEZ-Mitarbeiter Zeit hat, stundenlang irgendwo durch ein Fenster zu schauen? Und natürlich muss er stundenlang glotzen, um festzustellen, ob ein TV-Gerät benutzt wird?

Quatsch. Die GEZ ist keine Behörde.
Und den Auftrag des Staates an die GEZ-Mitarbeiter müsstest Du
mir mal bitte zeigen.

Wer bekommt denn die Rundfunkgebühren? eine private
Organisation?

Schau doch nach: http://www.gez.de/die_gez/index_ger.html
Zitat: „Viele glauben, die GEZ sei eine staatliche Behörde oder gehöre zur Post. Das ist ein Irrtum.“
Deutlich genug?

Wer hat die Rundfunkgebühren festgeschrieben?

Das steht im „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland.“ Sowas wie ein Gesetz. Was aber natürlich nicht bedeutet, dass jeder Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ‚im Auftrag des Staates‘ arbeitet. Ganz im Gegenteil, dann wären die Medien ja nicht mehr unabhängig.

Wer unternimmt
gegen jemanden etwas, der die Gebühren nicht bezahlt?

Das machen Angestellte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber vor allem freie Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Keiner von denen ist beim Staat angestellt.

Er ist also direkt der in
Artikel 1 geforderten Verpfichtung unterworfen.

Erst recht nicht. Das Grundgesetz bindet die Staatsgewalt,
nicht den einzelnen.

Ein einzelner Polizist ist also nicht an diese Verpflichtung
gezwungen?

Nein, nicht in dem Sinne, wie Du es hier meinst. Dann bräuchten wir ja kein BGB, StPO etc. mehr.

Die Staatsgewalt kann doch durch einzele Menschen
repräsentiert werden.

Die GEZ ist keine Staatsgewalt.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Paul,
die Überschrift ist gut gewählt. In diesem Brett geht es um Rechtsfragen und nicht um dein persönliches Rechtsempfinden. Dass du das verwechselst, ist mir mehrmals aufgefallen.
Grüße
Ulf

Hallo!

die Überschrift ist gut gewählt. In diesem Brett geht es um
Rechtsfragen und nicht um dein persönliches Rechtsempfinden.
Dass du das verwechselst, ist mir mehrmals aufgefallen.

Es hat niemand auf die Frage geantwortet. Jemand sucht aber um Rat gegen Unrecht.
Ich habe geantwortet.
Einmal kurz reinschauen in Häuser darf man, einfach so spionieren und überwachen nicht.
Dies sagt mir mein persönliches Rechtsempfinden. Belegen kann ich dieses Empfinden nicht immer; ich versuche jedoch mein Bestes.
Ich antworte trotz dieses mangelnden Wissens, um beunruhigte Fragesteller nicht allein zu lassen. Wenn niemand (oder jemand, der vollkommen daneben liegt) antwortet, dann denken sie nachher noch, dass die GEZ Spione auf sie ansetzten dürfte.
Ich bin mir der Probleme mit diesem Forum bewusst, versuche aber den Leuten hier zu helfen und gleichzeitig den qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, was mir nicht immer gelingt.
Unter dem Strich sehe ich meine Beiträge und die durch mich angeregten Diskussionen als Hilfe und nicht als Verwirrung.
Ich sage bewusst „unter dem Strich“, da ich weiß, was manchmal auch etwas schief läuft.
Aber ich tue mein Bestes!

Gruß
Paul

In diesem Brett geht es um
Rechtsfragen und nicht um dein persönliches Rechtsempfinden.

Ich antworte trotz dieses mangelnden Wissens, um beunruhigte
Fragesteller nicht allein zu lassen.

Hallo Paul,
du trittst teilweise sehr selbstsicher auf. Es wäre schon gut, wenn du Vermutungen eindeutig von Wissen trennst. Sonst verwirren deine Vermutungen. Nicht immer greift jemand korrigierend ein.
Ich habe nichts gegen Vermutungen, wenn sie als solche dargestellt sind. So erhält man die Chance, dass jemand widerspricht oder bestätigt. Dadurch kann man lernen.
Nur etwas zu schreiben, weil keiner etwas schreibt, ist keine Hilfe. Kann sogar richtig schädlich sein.
Grüße
Ulf

Paul, vielen Dank für deine Hilfe :smile:

Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, dass es illegal ist, aber leider scheint niemand das so wirklich rechtlich einordnen zu können.

Meine allgmeine Frage war einfach:

Ist die Privatwohnung nur gegen das unbefugte Betreten geschützt, oder auch durch Eingriffe von Außen, zum Beispiel gezieltes Beobachten der Privaträume durch Fenster ohne Einverständnis oder gar Photographieren oder Filmen oder „Abhören“ der privaten Räumlichkeiten ohne Einverständnis des Mieters?

Hallo,

Paul, vielen Dank für deine Hilfe :smile:

Welche? Da war einiges falsch.

Ist die Privatwohnung nur gegen das unbefugte Betreten
geschützt,

Ja. Die Leute von der GEZ braucht keiner rein zu lassen.

oder auch durch Eingriffe von Außen, zum Beispiel
gezieltes Beobachten der Privaträume durch Fenster ohne
Einverständnis oder gar Photographieren oder Filmen oder
„Abhören“ der privaten Räumlichkeiten ohne Einverständnis des
Mieters?

Stell dir mal den Schutz vor, den du erwartest. Dann dürfte keiner mehr ohne Scheuklappen und Ohrstöpsel durch eine bewohnte Straße laufen.
Die Wohnung ist geschützt. Das gesprochene Wort, was nach außen dringt, darf nicht aufgenommen, allerdings bezeugt werden.
Beobachten ist kein Eingreifen. Auf öffentlichen Wegen herumstehen ist nicht verboten. Selbst wenn man etwas im Vorbeigehen feststellt, kann man das bezeugen.

Wenn jemand schwarzsehen möchte, sollte er dafür sorgen, dass die Fensterscheiben auch schwarz bleiben. Wenn jemand ein Kind in der Wohnung umbringen möchte, sollte das Geschrei nicht durch die ganze Stadt hallen. Es könnte ein Zeuge etwas sehen oder hören, ohne dass er rechtswidrig in die Wohnung eindringt.

Zur Benutzung von technischen Geräten zur Spionage lasse ich mich nicht aus. Das dürfte nicht das Problem mit den Leuten von der GEZ sein.
Grüße
Ulf

Hallo!

Stell dir mal den Schutz vor, den du erwartest. Dann dürfte
keiner mehr ohne Scheuklappen und Ohrstöpsel durch eine
bewohnte Straße laufen.

Das kurzes Reinschauen erlaubt sein muss, ist klar.
Aber darf ich auch stundenlang vor dem Fenster von jemandem stehen und reinschauen?
Wie sieht es aus, wenn der Beobachtete sagt, dass ich wegschauen soll?

Gruß
Paul

Vorhang zuziehen oder Polizei rufen
Hallo,

Das kurzes Reinschauen erlaubt sein muss, ist klar.
Aber darf ich auch stundenlang vor dem Fenster von jemandem
stehen und reinschauen?
Wie sieht es aus, wenn der Beobachtete sagt, dass ich
wegschauen soll?

wenn jemand vor meinem Fenster steht und reinglotzt, kann ich den Vorhang zuziehen. Ein Anruf bei der Polizei, dass eine verdächtige Person mich beobachtet bzw. überwacht, dürfte auch einiges bringen. Diese kann man ja ein wenig ausschmücken (Hinweis auf kürzliche Einbrüche, Sexualverbrechen etc. im Stadtteil etc.). IdR. kommt dann ein Streifenwagen um eine Personenkontrolle durchzuführen. Sonst käme, je nach Dauer und Intensität, noch Stalking in Betracht.

Aber sicher darf jeder in andere Fenster sehen. Soviel und solange er will. Ich sehe auch gerade von meinem Schreibtisch aus in das Fenster des Hauses gegenüber. Und das kann ich so oft und solange tun, wie ich möchte.

Gruß

S.J.

Welche? Da war einiges falsch.

Aber er hat sich bemüht mir zu helfen, ohne dabei überheblich den Pseudo-Verfassungsrichter raushängen zu lassen. :wink:

Beobachten ist kein Eingreifen. Auf öffentlichen Wegen
herumstehen ist nicht verboten. Selbst wenn man etwas im
Vorbeigehen feststellt, kann man das bezeugen.

Ich verstehe schon, daß es nicht strafbar sein kann, wenn man spazieren geht und zufällig dabei mal in ein Fenster schaut.

Ich kann mir aber gleichzeitig nicht vorstellen, daß es legal ist, wenn eine Person, sei sie nun von der GEZ oder einfach ein Nachbar, permanent auf einem öffentlichen Weg vor jemands Fenster steht und denjenigen in seinen Privaträumen gezielt observiert.

Wenn jemand schwarzsehen möchte, sollte er dafür sorgen, dass
die Fensterscheiben auch schwarz bleiben.

Man muss überhaupt nicht Schwarzsehen, damit einem sowas passiert.

Wenn man keine Rundfunkgeräte besitzt und das der GEZ meldet, dann schicken die einem sofort einen Schergen auf den Hals, der alle paar Monate vor der Tür steht und die Privaträume nach Rundfunkgeräten durchsuchen will. Wenn man den nicht reinläßt, nachdem er einem mit Polizei und sonstigen, lächerlichen Drohungen kommt, versucht der GEZ-Scherge anderweitig „Beweise“ zu sammeln, um einem doch nachzuweisen, man hätte Rundfunkgeräte, zum Beispiel werden Nachbarn über einen ausgefragt, oder eben wird versucht die Privaträume der Peron von außen zu observieren und zu durchsuchen. All dies kommt auf Leute zu, die keine Rundfunkgeräte haben und nicht Schwarzsehen.

Mir ging es deshalb konkret um diesen Fall, daß ein GEZ-Mensch mehrfach auf irgendeine Erhöhung klettert, seine Nase an die Scheibe drückt und zwecks „Beweissammlung“ die Schlafzimmer und Wohnzimmer von Privatpersonen ausspäht und überwacht.

Vielleicht sollte man bei solchen Vorkommnissen einfach sofort die Polizei rufen, dass ein fremder, unheimlicher Mann auf die Fensterbank geklettert ist und einem ins Schlafzimmer guckt. Wäre interessant, ob die sofort kommen und as tun, oder einem raten, 24 Stunden am Tag die Rolläden runterzulassen, damit der Spion nichts mehr sehen kann.

MFG

Hallo,

Ich kann mir aber gleichzeitig nicht vorstellen, daß es legal
ist, wenn eine Person, sei sie nun von der GEZ oder einfach
ein Nachbar, permanent auf einem öffentlichen Weg vor jemands
Fenster steht und denjenigen in seinen Privaträumen gezielt
observiert.

Ist es aber. Oder hast Du gedacht, Privatdetektive machen sich alle permanent strafbar oder für sie gelten Sondergesetze?

Wenn man keine Rundfunkgeräte besitzt und das der GEZ meldet,
dann schicken die einem sofort einen Schergen auf den Hals,

Nö. Die schicken nicht. Das sind freie Mitarbeiter, die Prämien für ertappte Schwarzseher bekommen. Und nebenbei kommen die auch nicht von der GEZ, sondern von den Rundfunkanstalten.

der alle paar Monate vor der Tür steht und die Privaträume
nach Rundfunkgeräten durchsuchen will.

Lass ihn stehen.

Wenn man den nicht
reinläßt, nachdem er einem mit Polizei und sonstigen,
lächerlichen Drohungen kommt, versucht der GEZ-Scherge
anderweitig „Beweise“ zu sammeln, um einem doch nachzuweisen,
man hätte Rundfunkgeräte, zum Beispiel werden Nachbarn über
einen ausgefragt, oder eben wird versucht die Privaträume der
Peron von außen zu observieren

Bis hierher passt das und nichts davon ist verboten.

und zu durchsuchen.

Das passt nicht. Durchsuchen bedeutet, dass er in Schränke etc. hineinschaut. Das geht nicht von außen. Und mit der Leiter rücken die auch nicht an.

All dies kommt auf Leute zu, die keine Rundfunkgeräte haben und nicht
Schwarzsehen.

Unsinn. Horrorgeschichten ertappter Schwarzseher und Stammtischparolen.

Mir ging es deshalb konkret um diesen Fall, daß ein GEZ-Mensch
mehrfach auf irgendeine Erhöhung klettert, seine Nase an die
Scheibe drückt und zwecks „Beweissammlung“ die Schlafzimmer
und Wohnzimmer von Privatpersonen ausspäht und überwacht.

Was genau ist ‚irgendeine Erhöhung‘?
Die Jungs haben keinerlei Sonderrechte und machen sich wie jeder andere strafbar, wenn sie Absperrungen und Mauern er- oder überklettern. Zeig sie halt an wegen Hausfriedensbruch, dann ist ganz schnell Ruhe.

Vielleicht sollte man bei solchen Vorkommnissen einfach sofort
die Polizei rufen, dass ein fremder, unheimlicher Mann auf die
Fensterbank geklettert ist und einem ins Schlafzimmer guckt.

Aber mit Sicherheit solltest Du das tun. Und wenn Du sogar weißt, wer das ist, um so besser. Fotografieren als Beweis wäre auch eine Idee. Ebenso natürlich Zeugen heranholen.

Wäre interessant, ob die sofort kommen und as tun, oder einem
raten, 24 Stunden am Tag die Rolläden runterzulassen, damit
der Spion nichts mehr sehen kann.

Wenn er noch da ist, werden sie kommen. Wenn nicht, warum sollten sie?
Gruß
loderunner (ianal)

Nö. Die schicken nicht. Das sind freie Mitarbeiter, die
Prämien für ertappte Schwarzseher bekommen. Und nebenbei
kommen die auch nicht von der GEZ, sondern von den
Rundfunkanstalten.

Von wo auch immer die kommen, sobald man der GEZ schriftlich mtiteilt, dass man keine Geräte hat, kommen diese „freien Mitarbeiter“ um irgendwie das Gegenteil zu beweisen. Dabei versuchen sie dann entweder mit Drohungen Einlass in die Wohnung zu bekommen, oder sie fragen Nachbarn über dich aus und versuchen durch deine Fenster deine Privaträume zu observieren.

Selbst wenn ie nichtsfinden können sie dich aber ohne Angabe von Beweisen zwangsanmelden. Dagegen kann man nichts tun, ausser klagen und davor schrecken fast alle zurück und zahlen lieber einfach.

Was genau ist ‚irgendeine Erhöhung‘?

Bei mir kann man zum Beispiel nur ins Fenster sehen, wenn man auf einer Leiter, einer Kiste oder was auch immer steht, weil die Fenster leicht erhöht vom Erdboden sind.

Die Jungs haben keinerlei Sonderrechte und machen sich wie
jeder andere strafbar, wenn sie Absperrungen und Mauern er-
oder überklettern. Zeig sie halt an wegen Hausfriedensbruch,
dann ist ganz schnell Ruhe.

Wenn man in einer Mitwohnung wohnt, gehört einem der Weg vor dem Haus nicht. Auf einem öffentlichen Weg darf man natürlich stehen, die Frage ist nur, ob man jemanden ausspähen darf.

Nehmen wir doch ein anderes Beispiel:

Ein sexuell motivierter Spanner steht jeden Tag mit einem Fernglas auf einem öffentlichen Weg, um von da aus jemanden in seiner Wohnung zu beobachten.

Hat die Frau keine rechtliche möglichkeit das zu unterbinden? Muß sie es akzeptieren, daß ein Voyeur sie belästigt oder eben den Rest ihres Leben in einer verdunkelten Wohnung leben?