Ist es richtig, daß ein von Ehepartnern, die in Zukunft nicht mehr zusammen leben werden, geschlossener Trennungsvertrag alleine durch die Unterschrift beider Ehepartner rechtskräftig ist ?
Hallo NeonMike,
für Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung sieht das Gesetz keine generelle Beurkundungspflicht wie bei Eheverträgen(§ 1410 BGB) vor, insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier zukünftig Änderungen geben sollte, ich bin aber auch kein Familienrechtsexperte.
Notarielle Beurkundung oder Protokollierung in einem gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB) ist aber ausnahmsweise dann erforderlich, wenn zugleich eine im Zusammenhang stehende beurkundungspflichtige Materie geregelt, insbesondere eine Vereinbarung zum Zugewinnausgleich i.S. des § 1378 III S. 2 BGB getroffen wird oder wenn Gegenstand des Vertrages nur oder auch die Übertragung oder Begründung von Rechten an Grundstücken ist.
Viele Grüße
EK