Moin Experten,
nehmen wir mal an, Herr Angesäuert würde seine Eigentumswohnung verkaufen. Die Hausverwaltung - nennen wir sie Firma Schlampig - würde bei Übergabe an den Käufer schriftlich davon benachrichtigt, dass die Einzugsermächtigung für das Hausgeld widerrufen sei (da ja die Lasten ab sofort auf den Käufer übergegangen sind).
Es kommt wie es kommen muss: Firma Schlampig bucht weiterhin vom Konto von Herrn Angesäuert ab. Und im nächsten Monat wieder… und wieder… und wieder…
Klar das Herr Angesäuert jedesmal die Lastschrift rückruft - das ist nicht das Problem. Auf Nachfrage beteuert Firma Schlampig, dass es nur ein Versehen sei und ab sofort ganz sicher… und bucht wieder ab!
Frage: gibt es für Herrn Angesäuert eine Möglichkeit, Firma Schlampig juristisch auf die Füsse zu treten - da ja gutes Zureden offensichtlich nicht hilft und er nicht bis in alle Ewigkeit Lastschriften zurückrufen will.
Gruß
Stefan