Familienrecht – Eigentumsverhältnisse beim H

Hallo zusammen,

folgende Frage beim Hauskauf beschäftigt mich.

Fall: Mann A beabsichtigt ein Haus zu kaufen. 20 % kann er selbst an Mitteln bereit stellen. 80 % der Kosten muss er finanzieren. (Also z. B. 50.000,00 € Eigenkapital, 200.000,00 € Fremdkapital). Der Darlehensvertrag läuft alleine über Mann A.

Später ist eine Heirat mit Frau B geplant. Bei Heirat muss Mann A noch auf ca. 150.000,00 € zurückblicken. Es wird der gesetzl. Güterstand vereinbart (Zugewinngemeinschaft). Nach 10 Jahren können die kompletten Schulden abbezahlt werden. (Auch hier läuft der Darlehensvertrag nach wir vor auf Namen von Mann A)

Nach Schuldentilgung kommt es weiterhin zur Trennung/Scheidung.
Frau B fordert 75.000,00 € möchte sich ausbezahlen lassen. Mann A wird das Haus weiterhin bewohnen.

Ist die Forderung von Frau B gerechtfertigt?
Sie ist der Ansicht, dass sie indirekt als „Zugewinn“ bei der Schuldentilgung mitgewirkt hat, indem Sie vor allem für die monatliche Verpflegung für die Familie (Mann A, Frau B und späteres Kind C) gesorgt hat.

Würde mich über jede Antwort und jeden Ratschlag sehr freuen.

Vorab ganz herzlichen Dank!

Gruß
Richy

Ist die Forderung von Frau B gerechtfertigt?

Das kann man so schon deswegen nicht beantworten, weil auch das weitere Vermögen (auch der Frau) berücksichtigt werden muss. Man muss bei jedem der Ehepartner den Zugewinn ermitteln (Endvermögen abzgl. Anfangsvermögen), und hiervon muss derjenige, der mehr Zugewinn hat, dann so viel bezahlen, dass der andere am Ende genauso viel hat.

Bei dieser Rechnung verhält es sich nach noch geltender Gesetzeslage so, dass der Anfangsbetrag nicht negativ sein kann. Sind Schulden vorhanden, beträgt das Anfangsvermögen also schlicht 0. Der Abbau der Schulden für somit rechtlich nicht zum Zugewinn.

Weil das natürlich Quatsch ist, wird das Gesetz bald geändert.

Levay