nicht immer. Kinderschänder können auch in D für ihre Taten in Thailand angeklagt werden, oder? Und bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gibt es doch sogar einen internationalen Gerichtshof.
Gruß
loderunner (ianal)
nicht immer. Kinderschänder können auch in D für ihre Taten in
Thailand angeklagt werden, oder? Und bei Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gibt es doch sogar einen internationalen
Gerichtshof.
Du hast, wie fast immer, Recht. Aber um diese Straftatbestände ging es in der Ausgangsfrage nicht. Meine antwort wiederum, bezog sich auf die Ausgangsfrage.
nicht immer. Kinderschänder können auch in D für ihre Taten in
Thailand angeklagt werden, oder? Und bei Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gibt es doch sogar einen internationalen
Gerichtshof.
Hier geht es aber um die USA, und dort ist das strafrechtliche Ortsprinzip im sechsten Verfassungszusatz festgelegt: In all criminal prosecutions, the accused shall enjoy the right to a speedy and public trial, by an impartial jury of the State and district where in the crime shall have been committed […]
Hier geht es aber um die USA, und dort ist das strafrechtliche
Ortsprinzip im sechsten Verfassungszusatz festgelegt: In all criminal prosecutions, the accused shall enjoy
the right to a speedy and public trial, by an impartial jury
of the State and district where in the crime shall
have been committed […]
wenn ich US-Filme und US-Romane richtig interpretiere, gilt das imho aber nur für die erste Instanz, richtig?
Und was ist mit US-Bürgern, die gegen US-Gesetze im Ausland verstoßen oder gibt es das mangels im Ausland wirksamen US-Gesetzen gar nicht?
Wobei die UP noch gar nicht gesagt hat, in welchem Staat das Verbrechen stattfinden soll - zumindest das Strafmaß ist ja verschieden; die Todesstrafe gibt es ja nicht überall.
wenn ich US-Filme und US-Romane richtig interpretiere, gilt
das imho aber nur für die erste Instanz, richtig?
Zwar gibt es Umstände, unter denen ein Verurteilter eine Revision vor einem Bundesgericht erreichen kann. Ein Strafprozess kann aber in einer höheren Instanz m. W. nie in einem anderen Staat stattfinden, als der erstinstanzliche Prozeß. Aber - das US-Recht kennt eine Trennung zwischen Straf- und Zivilrecht, wie sie in Kontinentaleuropa unüblich ist: Erhebt ein Opfer eines Verbrechens oder ein Angehöriger des Opfers Schadensersatzforderungen aus der Tat gegenüber dem Täter, so werden diese in einem getrennten Zivilprozess verhandelt. Und für den gelten natürlich gänzlich andere Regeln. So kann es zur - in unseren Augen - absurden Situation kommen, dass ein Angeklagter im einen Staat vom Tatvorwurf freigesprochen, im gleichen oder in einem anderen Staat aber unabhängig davon zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt wird (-> O.J. Simpson).
Und was ist mit US-Bürgern, die gegen US-Gesetze im Ausland
verstoßen oder gibt es das mangels im Ausland wirksamen
US-Gesetzen gar nicht?
Auch da hilft das sechste Amendment weiter. In solchen Fällen ist ein Gericht eines Bezirkes zuständig, für welchen vorher die Zuständigkeit für solche Fälle festgelegt wurde.
Wobei die UP noch gar nicht gesagt hat, in welchem Staat das
Verbrechen stattfinden soll - zumindest das Strafmaß ist ja
verschieden; die Todesstrafe gibt es ja nicht überall.
Ich denke, dass die Frage nach dem Strafmaß die eigentlich interessante ist. Und das ist tatsächlich abhängig vom Ort der Verurteilung, i. d. R. also vom Tatort.
Hallo,
nochmal zu den Filmen. Ich kenne da einen Film mit Elvis, in dem es um irgendwelche Fischereirechte geht. Einen anderen, in dem es um Strafrecht geht, dazu ein (Hör-)Buch, ebenfalls ums Strafrecht.
In allen drei Fällen war es so, dass der gegnerische Anwalt sich im ersten Prozess vor Ort (im Dorf) gar keine Mühe gab, sondern nach dem Urteil sofort Berufung einlegte, die dann andernorts (in der Provinzhauptstadt?) von einem höheren Gericht verhandelt wurde.
Das meinst Du vermutlich mit:
Ein Strafprozess kann aber in einer höheren Instanz m. W. nie in
einem anderen Staat stattfinden, als der erstinstanzliche
Prozeß.
Aber - das US-Recht kennt eine Trennung zwischen
Straf- und Zivilrecht, wie sie in Kontinentaleuropa unüblich
ist: Erhebt ein Opfer eines Verbrechens oder ein Angehöriger
des Opfers Schadensersatzforderungen aus der Tat gegenüber dem
Täter, so werden diese in einem getrennten Zivilprozess
verhandelt. Und für den gelten natürlich gänzlich andere
Regeln. So kann es zur - in unseren Augen - absurden Situation
kommen, dass ein Angeklagter im einen Staat vom Tatvorwurf
freigesprochen, im gleichen oder in einem anderen Staat aber
unabhängig davon zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt
wird (-> O.J. Simpson).
In Kontinentaleuropa gibts keine Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht? Das wäre mir neu.
So absurd ist das Ergebnis im Übrigen dann auch wieder nicht, in Österreich gabs mal eine klare Regelung, dass ein Zivilgericht an die Feststellungen eines Strafgerichtes in der gleichen Sache gebunden ist (§ 268 ZPO). Die Regelung wurde vom VfGH aufgehoben, da die Parteien des Strafprozesses nicht identisch sind mit den Parteien im Zivilprozess und somit das rechtliche Gehör nach Art. 6 EMRK verletzt wird:
In allen drei Fällen war es so, dass der gegnerische Anwalt
sich im ersten Prozess vor Ort (im Dorf) gar keine Mühe gab,
sondern nach dem Urteil sofort Berufung einlegte, die dann
andernorts (in der Provinzhauptstadt?) von einem höheren
Gericht verhandelt wurde.
Das meinst Du vermutlich mit:
Ein Strafprozess kann aber in einer höheren Instanz m. W. nie in
einem anderen Staat stattfinden, als der erstinstanzliche
Prozeß.
Richtig?
Ja. Wobei der Anwalt im Strafrechtsverfahren sich nicht nur keine Mühe geben darf, sondern schon richtig Scheisse bauen muss (oder darauf bauen, dass das Gericht dies erledigt), will er dem Angeklagten nicht alle Chancen im Revisionsverfahren nehmen.