in Österreich wird darüber diskutiert Straffällige auch ohne Rechtskräftigkeit des Urteils abschieben zu lassen, wenn betroffene Asylwerber aus einem „sicheren Herkunftsland“ komme.
Es ist nun nicht so, dass nur die Gerichte die Straffälligkeit
festsellen dürfen? Könnten man nun aber nicht behaupten, dass man
nicht von Straffälligkeit sprechen kann, wenn das Gericht diese nicht
mit einem endgültigen Urteil festgestellt hat? Davor gilt ja die Unschuldsvermutung. Ist es deshalb nicht ein Widerspruch in sich von nicht rechtskräftig verurteilten Straffälligen zu sprechen? Man kann von Beschuldigten oder Angeklagten sprechen, aber nicht umbedingt von Straffälligkeit, es sei denn man kann die Tat auch ohne Verfahren den Straffälligen hundertprozentig zuordnen, z.B. wenn er vor einer großen Menschenmenge eine Person tätlich angreift?
in Österreich wird darüber diskutiert Straffällige auch ohne
Rechtskräftigkeit des Urteils abschieben zu lassen, wenn
betroffene Asylwerber aus einem „sicheren Herkunftsland“
komme.
Naja Diskussion, das ist eher mal wieder so ein Holterdipolter von FPÖ und BZÖ, damit irgendwelche Leute ihnen die Stimme geben.
Es ist nun nicht so, dass nur die Gerichte die Straffälligkeit
festsellen dürfen?
Ja, so ist es. Manche Leute stehen aber mit dem Rechtsstaat etwas auf Kriegsfuß und die stört das dann halt.
Könnten man nun aber nicht behaupten, dass
man
nicht von Straffälligkeit sprechen kann, wenn das Gericht
diese nicht
mit einem endgültigen Urteil festgestellt hat? Davor gilt ja
die Unschuldsvermutung. Ist es deshalb nicht ein Widerspruch
in sich von nicht rechtskräftig verurteilten Straffälligen zu
sprechen?
Ja vollkommen richtig.
Da stehen ja auch konkrete Fälle dahinter, die der Kärntner Landeshauptmann fabriziert hat. Mittlerweile gibts wenigstens eine Entscheidung des UVS Kärnten, die das Land Kärnten verurteilt.
Wie das so ist mit der Unschuldsvermutung ist es ja sogar einmal passiert, dass der Kärntner Landeshauptmann eine Asylwerberfamilie, die wegen Körperverletzung oder Raufhandel angeklagt war, beschuldigt hat kriminell zu sein und sie aus Kärnten wegbringen wollte. Schlussendlich wurden die Betroffenen aber vor Gericht freigesprochen. Eigentlich ist das Verhalten des Landeshauptmannes ein absoluter rechtsstaatlicher Skandal, aber der wirkliche Skandal ist ja, dass die anderen Parteien, die da was tun könnten, zu feige sind Konsequenzen zu setzen.