Hallo,
dass ein Umzug in ein Gebiet, dass von der Dienstleistung des Unternehmens (DSL Anschluss) abgedeckt wird (also in dem zum Beispiel derselbe DSL Anschluss wird dort vom Unternehmen angeboten) kein „wichtiger“ Grund ist, der zur Möglichkeit der Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit führt ist ja recht bekannt.
Anders sieht die Sache aber bei einem Umzug ins Ausland (in dem das Unternehmen nicht vertreten ist und die Dienstleistung nicht erbringen kann) aus. Richtig?
Frage: Was gilt als Umzug ins Ausland (innerhalb der EU)?
Werden ähnliche Gesichtspunkte wie bei steuerlichen Fragen (Lebensmittelpunkt etc) angelegt? Was ist ein hinreichender „Beweis“ für einen Umzug? Dürfte der Anbieter Mietverträge o.ä. verlangen?
lg
rm