EULA nicht akzeptiert - Software zurückgeben?

Bei Installation einer Software muss meistens einer EULA zugestimmt werden. Nun ist soweit ich weiß die allgemeine Rechtsauffassung, dass diese keine Rechtswirkung haben, da sie beim Abschluss des Kaufvertrag nicht bekannt und damit nicht Teil des Kaufvertrags sind. Man also auch wenn man der EULA zustimmt nicht daran gebunden ist.

Müsste es nicht aber auch möglich sein die Software an den Händler zurückzugeben, mit den Hinweis man sei mit der EULA nicht einverstanden und möchte daher vom Kauf zurücktreten, da man davor von den Bedingungen der EULA nichts wusste?

In der EULA von Windows XP Professional SP2 steht das sogar expilzit:

FALLS SIE SICH DAMIT [der EULA] NICHT EINVERSTANDEN
ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE
SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER
ZU VERWENDEN; SIE KÖNNEN SIE JEDOCH
GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG
DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON
DER SIE SIE ERHALTEN HABEN.

Eula vorher nicht bekannt
Hallo!

Ich weiß nicht, inwiefern das Zurückgeben möglich ist.

Müsste es nicht aber auch möglich sein die Software an den
Händler zurückzugeben, mit den Hinweis man sei mit der EULA
nicht einverstanden und möchte daher vom Kauf zurücktreten, da
man davor von den Bedingungen der EULA nichts wusste?

Ein anderer Grund zur Rückgabe aber könnte sein, dass man zwar wusste, dass es eine EULA gibt, die einem aber beim Kauf nicht vorlag. Nachdem man sie dann zu Hause gelesen hat, möchte man ihr aber nicht zustimmen und deswegen die Software zurückgeben.
Ich habe mich auch schon oft gefragt, wie das geregelt werden soll.

Gruß
Paul