Bei Installation einer Software muss meistens einer EULA zugestimmt werden. Nun ist soweit ich weiß die allgemeine Rechtsauffassung, dass diese keine Rechtswirkung haben, da sie beim Abschluss des Kaufvertrag nicht bekannt und damit nicht Teil des Kaufvertrags sind. Man also auch wenn man der EULA zustimmt nicht daran gebunden ist.
Müsste es nicht aber auch möglich sein die Software an den Händler zurückzugeben, mit den Hinweis man sei mit der EULA nicht einverstanden und möchte daher vom Kauf zurücktreten, da man davor von den Bedingungen der EULA nichts wusste?
In der EULA von Windows XP Professional SP2 steht das sogar expilzit:
FALLS SIE SICH DAMIT [der EULA] NICHT EINVERSTANDEN
ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE
SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER
ZU VERWENDEN; SIE KÖNNEN SIE JEDOCH
GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG
DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON
DER SIE SIE ERHALTEN HABEN.