Ich habe gehört, dass es gar nicht mehr zulässig sei, einen Kunden im Fitnessstudio an einen 24-Monate-Vertrag zu binden, das ginge nur bei Mobilfunkverträgen. Ist das richtig? Kann man dann schon nach 12 Monaten aussteigen, weil die 24 Monate nichtig sind?
Bin gespannt, ob das nur ein Gerücht war…
Schon mal vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, mir zu antworten!
Die Wahrheit ist, dass diese Klauseln von den Gerichten sehr uneinheitlich beantwortet wird. WENN eine Mindestvertragslaufzeitsklausel nichtig ist, kann man jederzeit aussteigen (keine geltungserhaltende Reduktion AGB).
24 Monate hätten vor vielen, vielleicht den meisten Gerichten keinen Bestand.
Nein, aber über Juris findet man welche. Ich glaube jedenfalls, dass ich das dort mal gesucht und gefunden habe. Ich habe leider keinen Juris-Zugang zu Hause.