'Einbruch' (?) durch Pflegedienst

angenommen, der Pflegenotruf bzw. das Gerät dazu, wird im Hause der Eltern telefonisch abgemeldet. Allerdings mit dem Hinweis, dass das Gerät frühestens 1,5 Wochen nach der Abmeldung abgeholt werden kann und dies lt. dem Pflegedienst auch so in Ordnung ist.

Plötzlich erhält man im Ausland die Info, dass jmd vom Pflegedienst mit Polizei und Feuerwehr im Hause der Eltern war, Gartentor und Haustür ausgehebelt hat (weil ja ordnungsgemäß verschlossen!!!), jetzt dann demnächst der Schlüssel zum Haus (wurde wohl neues Schloss eingebaut) bei der Polizei abzuholen ist.

könnte man in diesem Falle eine Anzeige gegen den Pflegedienst erheben wegen z.B. Hausfriedensbruch?

lieben Gruß
Martina

Hallo,
häääääääää? Wegen dem bissel Zeit und bissel Gerät machen die inklusive Polizei und Feuerwehr das???

Das klingt sehr unverhältnismäßig. Ist das die ganze Geschichte oder gibt´s da noch mehr zu sagen?

Andreas

tja, also das sind momentan meine Informationen. da ich mich momentan in Dänemark aufhalte, wird Genaueres wohl erst nächste Woche zu klären sein. allerdings dürfte es keine großen weiteren Infos geben…

*selbst überrascht war*

lieben Gruß
Martina

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Hallo Martina,

könnte es eventuell sein das der Pflegedienst einen Notfall vermutet hat und deswegen auch Polizei und Feuerwehr vor Ort waren?

Vielleicht ist die telefonische Abmeldung nicht Ordnungsgemäß weiter geleitet worden und der Pflegedienst hat nach bestimmter Zeit ohne Rückmeldung des Pflegefalls einen Notfall vermutet.

Gruß Horst

Hi,

mal die Nachfrage, war der Pflegenotruf augestöpselt?

Für mich sieht es nach einem Fehlalarm aus.

Q.Gruß

hallo Horst,
es wurde gesagt, dass die Abmeldung telefonisch ok sei! Es ging sich angeblich NUR um das Gerät holen.
Aber nächste Woche werden wir mehr wissen, weil am Samstag die Heimfahrt ist!
ich werde auf alle Fälle Bescheid geben!

Gruß
Martina

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Hi,

Plötzlich erhält man im Ausland die Info, dass jmd vom
Pflegedienst mit Polizei und Feuerwehr im Hause der Eltern
war, Gartentor und Haustür ausgehebelt hat (weil ja
ordnungsgemäß verschlossen!!!), jetzt dann demnächst der
Schlüssel zum Haus (wurde wohl neues Schloss eingebaut) bei
der Polizei abzuholen ist.

könnte man in diesem Falle eine Anzeige gegen den Pflegedienst
erheben wegen z.B. Hausfriedensbruch?

bevor Du Dich aufregst, solltest Du erstmal genauere Infos einholen. Polizei und/oder Feuerwehr öffnen kein Haus um ein Notrufgerät zu holen. Die waren von einem Notfall überzeugt.
Insofern ist natürlich auch keinerlei strafrechtliche Verfolgung möglich. Und wenn, wäre nicht der Pflegedienst, sondern die Mitarbeiter der Behörde (Pol oder FW) die passende Adresse.
Einzig denkbare Möglichkeit: der Pflegedienst hat die Behörden absichtlich getäuscht um Zugang zum Haus zu erhalten. Wenn dem so sein sollte, werden die Strafverfolger aber sicher selbst aktiv…die mögen es nämlich auch nicht besonders, wenn sie verar… werden.

Möglich ist aber eine Schadenersatzpflicht des Pflegedienstes, z.B. wenn Mitarbeiter leichtfertig dei Irrtum verursacht haben. Das kann man aber mit den wenigen Infos nicht beurteilen. Im Zweifel wäre dann ein Anwalt zu konsultieren.

Gruß Stefan

hallo Stefan,
ich denke mal nicht, dass von einem Notfall die Rede sein kann, wenn am Tag vorher beide Eltern (!) in Kurzzeitpflege gingen und das diesem Pflegedienst auch mitgeteilt wurde. Halt leider nur telefonisch, aber die Info war auf jeden Fall da!

nun gut, wenn ich ab Montag wieder im Lande bin, werde ich sehen, was auf mich zukommt!!!

Danke einstweilen für die Antworten
Gruß
Martina

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Hi,

ich denke mal nicht, dass von einem Notfall die Rede sein
kann, wenn am Tag vorher beide Eltern (!) in Kurzzeitpflege
gingen und das diesem Pflegedienst auch mitgeteilt wurde.

ich habe auch nicht von einem wirklichem Notfall gesprochen, sondern davon, daß die beteiligten Beamten (Pol/FW) und die beteiligten Personen des Pflegedienstes von einem Notfall ausgingen. Entscheidend für die Strafbarkeit (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) ist nicht ob ein realer Notfall vorlag, sondern ob die Beteiligten von einem Notfall ausgehen durften/mußten.

nun gut, wenn ich ab Montag wieder im Lande bin, werde ich
sehen, was auf mich zukommt!!!

Ja, das ist sinnvoll. Für eine Beurteilung fehlen einfach noch Fakten.

Gruß Stefan