Hallo Ingrid,
danke für die ausführliche Aufzählung.
Welche Risiken lauern denn bei der Gütergemeinschaft?
Gruß
Lawrence
Hallo,
ist nicht gerade mein Spezialgebiet aber auf Anhieb fällt mir dazu ein:
Bei einer Trennung wird auch das Vermögen beider Partner das vor der Ehe da war getrennt.
Bei Unterhaltspflichten - auch gegenüber Eltern, Großeltern oder Kindern von denen der Mann nicht wusste, dass er sie vor Jahren produziert hat - wird vom gemeinsamen Einkommen beider Ehepartner ausgegangen. Also auch von der Schwiegertochter, wenn die Eltern des Mannes z. B. pflegebedürftig usw. werden.
Macht ein Partner in der Ehe Schulden oder es gibt eine „Firmenpleite“ bei seinem ihm gehörenden Unternehmen, kann auch auf das Vermögen des anderen Partners zugegriffen werden.
Ob ein Partner dann das gemeinsame Vermögen alleine ausgeben (verschleudern) kann, weiß ich nicht sicher, aber mir ist so irgendwie in Erinnerung, als wäre das möglich.
Ich kenne keine Menschen, die Gütergemeinschaft machen. Im Gegenteil, die meisten machen Gütertrennung.
Scheidungen sind ja nicht sooo selten. Aus diesem Grund macht man einen Ehevertrag um eine Trennung fair zu gestalten. Man wünscht sie sich nicht, sondern betreibt einfach Vorsorge. Wenn dann ein Partner als Vorsorge sein Vermögen sozusagen zur Hälfte schon vorab an den zukünftigen Trennungsgeschenk einsetzt, sehe ich das als Nachteil.
Man kann den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch modifizieren. Beispiel: dass auch der Vermögenszuwachs bei einer Immobilie bei einem Partner bleibt oder dass man eine Immobilie, die man schon vor der Ehe schuldenfrei hat, im Falle der Trennung auch teilt usw.
Notare machen nicht nur den Ehevertrag sie beraten beide Partner auch neutral. Wenn man extra vorher zu einem Anwalt geht, kostet das auch extra Geld, weil den Ehevertrag der Anwalt nicht beglaubigen darf.
Gruß
Ingrid