Hauskauf und spätere Heirat

Hallo,

Angenommen X erwirbt das Haus der Eltern und bezieht dieses gemeinsam mit Y.
Der Kaufvertrag soll nur auf X lauten und nur X wird als Eigentümer eingetragen.
Im nächsten Jahr heiraten X und Y.
Da Y einen Großteil der Kosten des Hauses trägt, möchte Y natürlich abgesichert sein und ebenfalls Eigentümer des Hauses werden.
Kann dies durch einen speziellen Ehevertrag geregelt werden oder durch Eingehen einer Gütergemeinschaft?
Oder ist hierzu zwingend ein weiterer Kaufvertrag zwischen X und Y notwendig?

Hallo,

so einfach geht dass nicht. X und Y müssen im Ehevertrag gleichmässig und ausgewogen berücksichtigt werden.

Ein Gang zwecks Beratung zum Anwalt halte ich hier für unerlässlich.

Christian

Hallo,

wenn X und Y keinen Ehevertrag machen, haben sie automatisch Zugewinngemeinschaft. Bedeutet: ALLES (außer geerbtes oder geschenkt erhaltenes) was während der Ehe an Werten daZUgewonnen wird, gehört beiden zu gleichen Teilen - also in Gemeinschaft.

Wenn Hänschen vor der Ehe ein Haus kauft, alleine im Grundbuch steht und während der Ehe mit Grete von beider laufenden Einkommen -oder auch nur vom Alleinverdiener - davon an Raten 100.000 Euro abbezahlt, werden die 100.000 Euro bei der Vermögensteilung aufgeteilt.

Hat Fränzchen ein schuldenfreies Haus schon vor der Ehe und während der Ehe werden wertsteigernde Maßnahmen ausgeführt, bekommt Franziska von dieser Wertsteigerung die Hälfte.

Hat der Bartel einen Acker für 1.000 Euro vor der Ehe erworben und steht alleine im Grundbuch. Auf dem Acker soll ein Einkaufscenter entstehen und er kann ihn während der Ehe für 100.000 Euro verkaufen, behält er die 1.000 Euro ohne Anrechnung und die 99.000 Euro werden geteilt.

Hat beim obigen Fränzchen die Reparatur die Franziska bezahlt von Geld, das sie von Oma Frieda geerbt hat, bekommt sie die Wertsteigerung alleine.

Hat sie die Reparatur von während der Ehe angesparten Beträgen bezahlt (auch wenn sie Alleinverdienerin in der Ehe ist), gehört die Wertsteigerung beiden Partnern und wird geteilt.

Wie oben geschrieben: alles was an Wert während der Ehe dazu kommt, wird geteilt. Egal wer in der Ehe das erwirtschaftet. Ausnahmen sind Geschenke und Erbschaften, die einer der Partner bekommen hat - die behält er alleine (aber nicht deren Wertsteigerung). Es spielt keine Rolle dabei, wer mehr verdient usw. und wer im Grundbuch oder auf den Rechnungsformularen steht.

Gütergemeinschaft hat seeehrr viele Risiken.

Gruß
Ingrid

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Gütergemeinschaft hat seeehrr viele Risiken.

Hallo Ingrid,

danke für die ausführliche Aufzählung.
Welche Risiken lauern denn bei der Gütergemeinschaft?

Gruß
Lawrence

Hallo Ingrid,

danke für die ausführliche Aufzählung.
Welche Risiken lauern denn bei der Gütergemeinschaft?

Gruß
Lawrence

Hallo,

ist nicht gerade mein Spezialgebiet aber auf Anhieb fällt mir dazu ein:
Bei einer Trennung wird auch das Vermögen beider Partner das vor der Ehe da war getrennt.

Bei Unterhaltspflichten - auch gegenüber Eltern, Großeltern oder Kindern von denen der Mann nicht wusste, dass er sie vor Jahren produziert hat - wird vom gemeinsamen Einkommen beider Ehepartner ausgegangen. Also auch von der Schwiegertochter, wenn die Eltern des Mannes z. B. pflegebedürftig usw. werden.

Macht ein Partner in der Ehe Schulden oder es gibt eine „Firmenpleite“ bei seinem ihm gehörenden Unternehmen, kann auch auf das Vermögen des anderen Partners zugegriffen werden.

Ob ein Partner dann das gemeinsame Vermögen alleine ausgeben (verschleudern) kann, weiß ich nicht sicher, aber mir ist so irgendwie in Erinnerung, als wäre das möglich.

Ich kenne keine Menschen, die Gütergemeinschaft machen. Im Gegenteil, die meisten machen Gütertrennung.

Scheidungen sind ja nicht sooo selten. Aus diesem Grund macht man einen Ehevertrag um eine Trennung fair zu gestalten. Man wünscht sie sich nicht, sondern betreibt einfach Vorsorge. Wenn dann ein Partner als Vorsorge sein Vermögen sozusagen zur Hälfte schon vorab an den zukünftigen Trennungsgeschenk einsetzt, sehe ich das als Nachteil.

Man kann den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch modifizieren. Beispiel: dass auch der Vermögenszuwachs bei einer Immobilie bei einem Partner bleibt oder dass man eine Immobilie, die man schon vor der Ehe schuldenfrei hat, im Falle der Trennung auch teilt usw.

Notare machen nicht nur den Ehevertrag sie beraten beide Partner auch neutral. Wenn man extra vorher zu einem Anwalt geht, kostet das auch extra Geld, weil den Ehevertrag der Anwalt nicht beglaubigen darf.

Gruß
Ingrid