Hallo,
so leid es mir tut, das Kaffeesatzlesen geht weiter. In den Unterhaltsleitlinien http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servle… findest Du unter dem Punkt 10.2.2 die Vorschriften, inwieweit die Fahrtkosten angesetzt werden können.
Da mir hierzu die Infos fehlen, musst die Person bei sich strenge Maßstäbe anlegen und prüfen, was auf die Person zutrifft - öffentliche Verkehrsmittel und was diese kosten oder eigenes Auto muss die Person jetzt selber rechnen. Die Region Kassel gehört zum OLG Bezirk Frankfurt/M. und danach musst sich die Person also bei der Berücksichtigung der Fahrtkosten richten.
Zum Kredit: Richter verlangen unter Umständen, dass der Kredit gestreckt wird (also längere Laufzeit mit geringeren monatlichen Raten), damit überhaupt noch ein Kindesunterhalt bezahlt werden kann. Von der Sache her, ist der Kredit vermutlich anrechenbar, aber u. U. eben nicht die Ratenhöhe.
Die Person übt, auch wenn nur eine Stunde fehlt, keinen 40-stündigen Job aus. Da das Haupteinkommen jetzt noch geringr ist als im vorherigen Arbeitsverhältnis und nicht absehbar ist, dass es ihr möglich wird, dass sie Unterhalt bezahlen kann, wird von Richtern u. U. verlangt, dass sie einen Nebenjob mit geringer Stundenzahl (z. B. einmal die Woche die Treppenreinigung eines Mietshauses) ausübt und dieses dann verdiente Geld zur Unterhaltszahlung einsetzt.
Die Person wird Nachweise vorlegen müssen, dass sie kein Weihnachts- und Urlaubsgeld bzw. 13. Monatsgehalt bekommt. Bekommt sie dieses doch, muss das daraus resultierende Einkommen auf den Monat umgelegt werden. Also erhöht sich das monatliche Einkommen.
Kurz kann man sagen, falls der Kredit in der jetzigen Höhe anerkannt wird, dass die Person nach Abzug der Fahrtkosten (siehe obigen Link) und nach Abzug des Kredites alles an Unterhalt bezahlen muss, was über den Selbstbehalt von 900 Euro liegt.
Also Einkommen abzügl. Fahrtkosten und abzügl. Kredit. Bleibt, nachdem das vom Einkommen abgezogen ist, mehr als 900 Euro über, muss dieses „Über“ als Unterhalt aufgewendet werden.
Wie es bei Gericht bezüglich Nebenjob, Kreditstreckung ausgehen würde, ist bei keinem Gericht vorher absehbar.
Gruß
Ingrid
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