Gültigkeit Geschenkgutschein

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Regelung die den Verfall von Geschenkgutscheinen betrifft ? Angenommen ein Unternehmen hat einen gewissen Bargeldbetrag erhalten und dafür den Geschenkgutschein ausgestellt geht es doch eine Vertragliche Bindung mit der Person ein die einen Geschenkgutschein beantragt. Sollte das Unternehmen seiner Verpflichtung der Betreffenden Personen gegenüber aber nicht nachgekommen sein ( auch unverschuldet ) muss es diese Verpflichtung doch auch einhalten, gegebenenfalls auch nach 2-3 Jahren noch, oder ?

Ich danke euch für Antworten!

Guten Abend,
Geschenkgutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen (Entscheidung vom LG München I).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Anspruch aus dem Gutschein erst nach drei Jahren verjähren.

Schönes Wochenende

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Guten Abend,
Geschenkgutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen
(Entscheidung vom LG München I).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Anspruch aus dem
Gutschein erst nach drei Jahren verjähren.

Schönes Wochenende

Danke! Hast du evt. auch noch einen Verweis ins StGB / BGB oder ein anderes Gestzbuch in dem der entsprechende Paragraph steht ?

Hm, das dürfte sich nach § 307 BGB richten. Ich habe das Urteil aber nicht gelesen.

Levay

Hm, das dürfte sich nach § 307 BGB richten. Ich habe das
Urteil aber nicht gelesen.

Levay

Danke für die Antworten! Hat mir sehr geholfen!

Nathanael