Muss Anwalt Prozesskosten sofort weiterleiten?

Hallo,

nehmen wir einmal an, jemand gewinnt einen Prozess und die Gegenseite muss die Prozesskosten tragen. Alle Anwaltskosten hätte die siegreiche Partei bereits an den eigenen Anwalt gezahlt. Die Gegenseite würde nun die festgesetzten Prozesskosten an den Anwalt der siegreichen Partei überweisen. Gibt es eine Regelung, wie lange ein Anwalt dieses Geld seines Mandanten „behalten“ darf, oder muss er dies unverzüglich weiterleiten?

Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis!

Hallo!

muss er dies unverzüglich
weiterleiten?

Ja, § 4 Abs. 2 BORA, § 43a Abs. 5 BRAO.