Erbrecht Pflichtteil

Also hab mich mal im Internet durchgesucht aber bin nicht wirklich schlau geworden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Folgender Fall:

Also Person A hinterlässt nach ihrem Tod 2 Enkel, 4 Urenkel und 2 Geschwister. Im Testament steht der Neffe als Alleinerbe, der im Testament gebeten wird mit seiner Mutter und seinen Geschwistern alles zu teilen. Wie ist das jetzt mit den Enkeln und Urenkeln? Bekommen die trotzdem ihren Pflichtteil? Das Testament wurde 1 1/2 Monate vor dem tod in handschrift gefertigt ohne Notar. Kommt für die Enkel oder urenkel (wenn pflichtteil zusteht) noch so ne Art Verzichtserklärung ob Sie das Erbe abtreten? Oder sollten die Enkel besser zum Anwalt gehen. Da zwischen Enkel und Erbe kein Kontakt besteht find ich die Sache recht schwer.

Wär schön wenn da mich mal jemand aufklären könnte.

Wie ist das jetzt mit den Enkeln und Urenkeln? Bekommen die trotzdem
ihren Pflichtteil?

Beide haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, deswegen erbt der im Testament genannte Neffe.

Das Testament wurde 1 1/2 Monate vor dem tod in
handschrift gefertigt ohne Notar.

Dann ist es wohl gültig. Bei handschriftlicher Abfassung ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend.

Verzichtserklärung ob Sie das Erbe abtreten? Oder sollten die
Enkel besser zum Anwalt gehen. Da zwischen Enkel und Erbe kein
Kontakt besteht find ich die Sache recht schwer.

Warum respektieren die Enkel nicht einfach den Willen des Erblassers ?

Hallo erstmal,

Also Person A hinterlässt nach ihrem Tod 2 Enkel, 4 Urenkel
und 2 Geschwister.

Jetzt müsste man erstmal die Enkel und Urenkel sortieren. Ich nehme an, die Kinder sind vorverstorben, und die Enkel leben noch. Dann ist der Pflichtteilsanspruch der vorverstorbenen Kinder auf die Enkel übergegangen. Urenkel haben keinen Anspruch, solange ihre Eltern noch leben. Allerdings müssen die Pflichtteilsansprüche erst einmal geltend gemacht werden. Dafür haben die Berechtigten drei Jahre Zeit.

Im Testament steht der Neffe als
Alleinerbe, der im Testament gebeten wird mit seiner Mutter
und seinen Geschwistern alles zu teilen. Wie ist das jetzt mit
den Enkeln und Urenkeln? Bekommen die trotzdem ihren
Pflichtteil? Das Testament wurde 1 1/2 Monate vor dem tod in
handschrift gefertigt ohne Notar. Kommt für die Enkel oder
urenkel (wenn pflichtteil zusteht) noch so ne Art
Verzichtserklärung ob Sie das Erbe abtreten? Oder sollten die
Enkel besser zum Anwalt gehen. Da zwischen Enkel und Erbe kein
Kontakt besteht find ich die Sache recht schwer.

Wär schön wenn da mich mal jemand aufklären könnte.

Ohne das Testament im Original gesehen zu haben, kann man zur konkreten Situation gar nichts sagen. D.h. formelle Gültigkeit und die Deutungsöglichkeiten eines Laientestaments sind Dinge die nur ein Fachmann, also ein spezialisierter Anwaltskollege, klären kann. Wenn ich mir so überlege, was ich in den letzten Jahren so an Testamenten gesehen habe, und was oft zuvor mündlich berichtet worden war, dann kann ich nur davor warnen, sich in so einer Situation auf Laienmeinungen aufgrund einer so knappen schriftlichen Schilderung zu verlassen. Das kann deutlich teurer werden, als die anwaltliche Beratung.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

noch. Dann ist der Pflichtteilsanspruch der vorverstorbenen
Kinder auf die Enkel übergegangen. Urenkel haben keinen

Pflichtteilsansprüche werden von Generation zu Generation weitergegeben? Dann habe ich mit meiner Aussage ja mal wieder massiv daneben gelegen, denn ich glaubte zu wissen, dass nur Kinder und Ehegatten Pflichtteilsansprüche haben.

Die Tatsache das ein (mal unterstellt) gültiges Testament vorliegt berührt die Pflichtteilsansprüche der Enkel nicht ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Pflichtteilsansprüche werden von Generation zu Generation
weitergegeben? Dann habe ich mit meiner Aussage ja mal wieder
massiv daneben gelegen, denn ich glaubte zu wissen, dass nur
Kinder und Ehegatten Pflichtteilsansprüche haben.

Das ist ein gar nicht so einfaches Thema. Es ist so, dass nur der Pflichtteilsanspruch der Kinder auf deren Nachkommen übergeht, wenn diese vorversterben. D.h. der Anspruch eines Ehegatten oder Elternteils geht nicht an deren Nachkommen für den Fall des Vorversterbens über. Insoweit kann niemals ein Geschwister oder ein Neffe einen Pflichtteilsanspruch erhalten, wohl aber Enkel.

Die Tatsache das ein (mal unterstellt) gültiges Testament
vorliegt berührt die Pflichtteilsansprüche der Enkel nicht ?

Nein, dass ist ja gerade der Sinn und Hintergrund der Pflichtteilsansprüche, unabhängig vom gewillkürten Testament (mit beliebigen testamentarischen Erben) den engsten Angehörigen einen Mindestanspruch zuzubilligen. D.h. auch wenn alles bei der liebreizenden Nachbarin landen soll, bekommen die Kinder und die alte und hässliche Ehefrau eben zumindest die Hälfte dessen, was ihnen als gesetzlicher Erbteil zustehen würde (wenn sie den Pflichtteilsanspruch geltend machen).

Gruß vom Wiz