Hallo,
angenommen ein PKW geht ganz normal in die Inspektion. Aufgrund
eines Fehlers des Mechanikers verliert der Wagen danach Öl. Die
Werkstatt gibt zu, das es ein Fehler war und behebt diesen auch
kostenfrei.
Wer würde die Kosten tragen für die Beseitigung der enstandenen
Ölflecke auf der privaten Auffahrt? Könnte die Werkstatt als
Folgeschaden dafür in Haftung genommen werden?
Gruß
stefan
Ölflecke auf der privaten Auffahrt? Könnte die Werkstatt als
Folgeschaden dafür in Haftung genommen werden?
Wenn nachweisbar wäre, dass genau diese Flecken durch den Fehler des Mechanikers entstanden sind, ist das ein Folgeschaden und mit größter Wahrscheinlich durch die Versicherungen des Betriebes gedeckt.
Hallo
Was hat der Hinweis auf die Versicherung mit der Frage nach der Haftung des Verursachers zu tun? Die Frage war doch „Muss die Werkstatt haften?- Ja oder Nein“. Ob man dort im Falle der Zahlungspflicht auf einen Versicherer zurückgreifen kann, erscheint mir belanglos.
Greetz
T.
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Was hat der Hinweis auf die Versicherung mit der Frage nach
der Haftung des Verursachers zu tun?
War blöd formuliert, wollte dem Fragenden deutlich machen, dass es der Werkstatt leicht fallen wird, die Haftung zu üebrnehmen.
Die Frage war doch „Muss die Werkstatt haften?- Ja oder Nein“.
Genau das können wir nicht beantworten, denn für die Haftung muß die Verursachung durch den Mitarbeiter der Werkstatt bewiesen werden. Gelingt das nicht, muß auch nicht gehaftet werden.
Ob man dort im Falle der
Zahlungspflicht auf einen Versicherer zurückgreifen kann,
erscheint mir belanglos.
Ganz und gar nicht. Die Werkstatt wird den Fehler leichter zugeben, wenn sie nicht selber in ihre Kasse greifen muß.