Nebenkostenabrechnung - Hilfe

Hi alle,

da bekomme ich gestern die Nebenkostenabrechnung von meinem ehemaligen Vermieter und glaube ich seh nicht recht. Für 1 Jahr in einer 62qm Wohnung soll ich knapp 4000 DM Nebenkosten bezahlen.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen…
Es handelt sich um ein Haus, in dem 2 private vermietete Wohnungen sind und 3 gewerbliche genutzte Einheiten. Wie ist das z.B. mit dem Treppenhauslicht? Es brennt täglich ca. 14 Std., da von morgens bis spät abends Kunden im Haus sind. Dürfen die Stromkosten für dieses Licht nach qm aufgeteilt werden?
Vielleicht ist das ja nur mein ganz subjektives Rechtsempfinden, aber ich finde es reichlich unfair, wenn die beiden Privatmieter umgerechnet den gleichen Anteil zahlen sollen, wie die gewerblichen Mieter, für die das Licht brennt. Weder mein Nachbar noch ich brauchen 14 Std. am Tag Treppenhauslicht.

Dann die Reinigung. Wenn ich mich nicht irre, dann bin ich verpflichtet, die Treppe bis zum nächsten Absatz zu putzen. Beim Einzug wurde uns, meinem Nachbarn und mir gesagt, daß wir das nicht tun sollten, denn es sei für die Gewerblichen eine Putzfrau da und die würde es das gesamte Treppenhaus putzen, würde also unseren Anteil eh schon immer mitmachen (wir waren beide die Erstmieter dieser Wohnungen). Und jetzt soll ich für ne Arbeit, die alle 2 Wochen in meinen Bereich fällt und ca. 10 Minuten dauert 700 DM bezahlen. Ich vermute mal, daß in diesem Betrag auch die Kosten für die Reinigung der Büroräume meines Vermieters drin sind, die ebenfalls von dieser Frau geputzt wurden.
Gibt es einen Durchschnittsstundensatz für Treppenhausreinigung, oder muss ich jeden Betrag akzeptieren, den mir mein Vermieter vor den Latz ballert?

Kabelfernsehen: Muss ich tatsächlich die gesamten Anschlusskosten übernehmen? Ich habe mir sagen lassen, daß die Anschlusskosten auf 5 Jahre teilbar sind. Wenn ich also nur 1 Jahr in der Wohnung war, dann hätte ich 1/5 der Kosten zu zahlen. Stimmt das?

Das sind jetzt so die Punkte, die mir zuerst aufgefallen sind. Ich werde heute schriftlich Einspruch einlegen und mir die Belege schicken lassen. Muss ich irgendwelche Fristen einhalten?

Wenn Ihr irgendwelche Tipps für mich hättet - ich wäre Euch wirklich sehr dankbar.

Gudrun, die heute etwas neben sich steht

Hallo Gudrun,
zunächst mal scheint mir der Betrag reichlich hoch zu sein - insofern ist gewisses Mißtrauen schon gerechtfertigt. Grundsätzlich gilt: Du bezahlst die Neben-/Betriebskosten, die Du im Mietvertrag vereinbart hast. Wenn dort nicht festgelegt ist, daß Du anteilig die Kosten für den Hausputz zu tragen hast brauchst Du auch nicht zu zahlen.

Und meine Standard-Tips: http://www.bmg.ipn.de/recht/stiwo.htm und http://www.mieterbund.de/ .

Da unter den von Dir genannt Umständen ernste Probleme zu erwarten sind, solltest Du Dich vielleicht an den örtlichen Mieterbund wenden. Die werden Dir in dieser Sache zwar keinen Rechtstreit mehr finanzieren (Wartezeit) aber oft wirkt deren Korrospondenz an die jeweiligen Vermieter schon Wunder.

Gruß
Andreas

Hallo Gudrun

Ich fürchte, das mit der Putze ist mal abgesehen von der Höhe der Kosten korrekt.
Wenn Ihr nicht putzt, kann der Vermieter eine Schrubbe engagieren und die Kosten auf alle umlegen.

Wobei die verbleibenden 3.300,- DM m. erachtens für eine 62m² Wohnung schon sehr hoch sind. Hast Du denn schon vorab Abschläge auf die Nebenkosten bezahlt?? Wonach wurde denn der Abschlag kalkuliert??

Ich würde auch erst mal Einspruch einlegen.
Schriftlich und am besten mit Postzustellungsurkunde. Vorab, würde ich mich aber an Deiner Stelle mal bei einem Mieterschutzbund - gibts bestimmt irgendwo in der Nähe - erkundigen. Die helfen Dir dann später auch beim aufdröseln der
Abrechnung.

Also viel Glück

Uli

Hi Andreas

Grundsätzlich gilt: Du bezahlst die
Neben-/Betriebskosten, die Du im
Mietvertrag vereinbart hast. Wenn dort
nicht festgelegt ist, daß Du anteilig die
Kosten für den Hausputz zu tragen hast
brauchst Du auch nicht zu zahlen.

Der Vertrag ist so ein Standardteil in dem steht, daß nach der Allg. Betriebskostenverrechnungsverordnung 2 (oder so) abgerechnet wird, welche wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist und als Anhang beiliegt.
Diesen Anhang habe ich zwar nie bekommen, aber ich denke mal, das ändert nichts an der Sache, oder?

Und meine Standard-Tips:
http://www.bmg.ipn.de/recht/stiwo.htm und
http://www.mieterbund.de/ .

Danke für die Links. Haben mir schon in einigen Punkten geholfen.

Gruss
Gudrun, heute schon etwas optimistischer :smile:

Hi Ulrich,

auch Dir erst mal ein dickes DANKE. :smile:

Ich fürchte, das mit der Putze ist mal
abgesehen von der Höhe der Kosten
korrekt.
Wenn Ihr nicht putzt, kann der Vermieter
eine Schrubbe engagieren und die Kosten
auf alle umlegen.

Wir wollten zwar selber putzen, was ihm aber nicht gepasst hat, aber ok. Klar, daß ich für das, was ich gehabt habe, auch zahle. Es geht mir eigentlich nur um die Höhe des Betrags.
Wenn ich mal ne ganz einfach Rechnung aufmache: Ich hätte entweder alle 2 Wochen bis zum nächsten Treppenabsatz putzen müssen (da 2 Mieter auf meiner Etage) oder alle 5 Wochen das gesamte Treppenhaus (da 5 Parteien insgesamt).
1 Std. für´s Treppenhaus ist schon sehr grosszügig gerechnet, das mal, sagen wir 15 DM/Std. wären 52 Wochen / 5 = 10,4 x 15 DM = 156 DM. Und nicht 700 DM.
Ich frage mich jetzt nur, ob´s nen Mittelstundensatz o.ä. gibt, oder ob er einfach sagen kann, er hätte der Putzfrau 70 DM die Std. gegeben. Gilt hier auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip?

Wobei die verbleibenden 3.300,- DM m.
erachtens für eine 62m² Wohnung schon
sehr hoch sind. Hast Du denn schon vorab
Abschläge auf die Nebenkosten bezahlt??

Ja, 200 DM á Monat.

Wonach wurde denn der Abschlag
kalkuliert??

Keine Ahnung. Er hat das so festgelegt mit der Begründung, daß der Betrag dann auf alle Fälle locker reichen würde und ich zu 99% nichts mehr nachzahlen müsste.

Ich würde auch erst mal Einspruch
einlegen.

Hab ich - per Einschreiben.

Vorab, würde ich
mich aber an Deiner Stelle mal bei einem
Mieterschutzbund - gibts bestimmt
irgendwo in der Nähe - erkundigen.

Gibt´s schon, aber die haben 6 Monate Wartezeit, bis ich mal nen 1. Termin bekomme. *seufz*

Gruß
Gudrun

Hallo Grudrun,

ich habe kürzlich folgendes Gerichtsurteil gelesen:
1.) Bist Du als Mieter verpflichtet, die Treppe zu reinigen, hast Du generell das Recht, die Treppe selber zu reinigen. Das heisst, wenn Du Deinem Vermieter anbietest, die Treppe selber zu reinigen (und es natürlich auch wirklich machst), dann kann er NICHT einfach eine Firma beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen!!!

2.) Wird auf irgendwelche Verordnungen, Hausordnungen etc. im Mietvertrag verwiesen, muss er sie Dir auch aushändigen, oder zumindest sichtbar aushängen bzw. Dir Gelegenheit geben sie zu lesen. (bin mir aber nicht ganz sicher ob es wirklich generell immer so gilt…)

MfG
Werner