Garantiefall

Hallo zusammen,

mal angenommen es passiert folgender Fall (einem absoluten Rechtslaien):

Eine namhafte Bohrmaschine wurde gekauft. Nach nur 8 Monaten ist diese Borhmaschine das erste Mal defekt und wird vom Händler als Garantiefall zur Reparatur eingeschickt. Nach kürzester Zeit ist die Bohrmaschine wieder defekt. Dem Anschein nach der selbe Schaden wie beim ersten Mal. Bohrmaschine wird wieder eingeschickt. Allerdings wird diesmal nur ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Reparatur wurde vom Hersteller aber nicht durchgeführt, weil kein Garantiefall vorliegt, sondern die Bohrmaschine seiner Meinung nach anhand Überlastung den Geist aufgab. Die Bohrmaschine wäre tatsächlich aber kaum benutzt worden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten besehen in diesem Fall? Wer wäre in der Beweispflicht, etc…?

Vielen Dank

Manuela Groß

Hallo,

Welche rechtlichen Möglichkeiten besehen in diesem Fall? Wer
wäre in der Beweispflicht, etc…?

kommt darauf an, ob es sich um eine Halbarkeitsgarantie nach BGB § 443 Abs.2 oder um eine Beschaffenheitsgarantie handelt, die nichts anderes als die Sachmängelhaftung ist aber zusätzlich Ansprüche gegen den Garantiegeber begründet (was nur von Belang ist, wenn der Verkäufer z.B. wegen Insolvenz nicht mehr zu belangen wäre). Das müsste man zunächst anhand der Garantiebedingungen ermitteln. Handelt es sich um eine Haltbarkeitsgarantie, also sichert der Garantiegeber zu, dass die Sache eine bestimmte Zeit frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist, gilt BGB 443 Abs. 2:

Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Gruß

S.J.