Mahngebühren rechtens?!

Sind Mahngebühren rechtens, wenn die eigentliche Rechnung einer Sache, mit der man nicht rechnet, nicht angekommen ist?!

Nein. Mahn"gebühren" setzen Verzug voraus, Verzug setzt eine Manung voraus, und eine Mahnung ist eine Aufforderung zur Leistung. Wenn man noch nie aufgefordert wurde zu zahlen, können auch keine Mahn"gebühren" erhoben werden.

Levay