Kündigung eines Mietwohnverhältnisses

Folgender Sachverhalt:
eine ältere Dame wohnt seit 30 Jahren zur Miete in einem Haus. Sie ist ein wenig seltsam (beschimpft die Hausbesitzer, wenn er morgens im Morgenmantel die Zeitung holt schreit sie: Ziehen sie sich was, sie Sittenstrolch). Sie belagert unrechtmäßigerweise den Garten (darf sie inzwischen per EV nicht mehr betreten). DIe Hausbesitzer wollen sie nun raushaben. Wie kann man sie am schnellsten kündigen (rechtmäßig oder fristlos?)
Danke für Tips, Manuel

Hallo Manuel,
so einfach ist die Sache leider nicht. Um überhaupt was machen zu können, muß diese schrullige Tante erst mal abgemahnt und dann geschaut werden, ob sich ihr Verhalten bessert. Danach, wenn das nichts bringt, muß ihr erst mal fristlos gekündigt werden, natürlich mit genauer Begründung. Wenn das auch nichts hilft, müßte eine Räumungsklage von den Hauseigentümern eingereicht werden. Obacht - wenn die Frau so neben der Spur ist, müßte erst mal überprüft werden, ob für sie eventuell eine Betreuung vom Gericht oder irgendeinem sozialen Dienst eingerichtet ist, wenn nämlich die fristlose Kündigung bzw. die Klage an sie direkt zugestellt wird und sie aber eine Betreuung hat, weil sie geschäftsunfähig ist, müssen diese Schriftstücke an die Betreuerin gehen, sonst ist die Kündigung unwirksam, und man kann von vorne anfangen.
Wenn die Klage einigermaßen Aussicht auf Erfolg haben soll, müssen möglichst viele Zeugen aus dem Haus, die von der Tante belästigt werden, möglichst genaue Protokolle darüber anfertigen - Datum, Uhrzeit, Art der Beschimpfung oder was sie sonst noch anstellt. Ich kann dazu nichts Näheres sagen, weil ich die Einzelheiten des Falls, von dem Du erzählt hast, nicht kenne, aber das, was Du schreibst („Ziehen Sie sich was an, Sie Sittenstrolch“) reicht vermutlich nicht aus. Ich habe da so die Erfahrung gemacht, daß die Vermieter in solchen Fällen - es sei denn, es passieren ständig richtig gravierende Sachen, und solche Leute haben meistens eine Betreuung -relativ schlechte Karten haben. (Allerdings ist an meinem Wohnort die Rechtsprechung auch recht mieterfreundlich, vielleicht ist das in Deiner Gegend etwas anders.) Tja, mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein, vielleicht sollten die Vermieter, wenn sie z.B. im örtlichen Grundeigentümerverband sind, da mal um eine Rechtsberatung bei einem Anwalt nachsuchen. Kostet zwar vermutlich, aber wenn die Situation mit der alten Frau richtig unhaltbar wird, können die dort sicher mehr über die Chancen sagen.
Ich hoffe, das bringt Dich ein kleines Stück weiter.
Gruß, Cajun

Danke, und…
noch eine ´Einsteiger´ Frage: Wann kann man eigentlich als Vermieter einen Mietvertrag kündigen und aus welchen Gründen. Mir kommt es immer so vor, als ob man als Vermieter kaum Chancen hat, einem Mieter zu kündigen? Ich meine, kann man nicht einfach den Vertrag (fristgerecht) kündigen (mit z.B. 3 Monaten Frist)?
Müssen sich die Mieter erst immer sonstwas erlauben?
Manuel

Bitte, gern geschehen, und …
Hallo Manuel,
hm, tjaa… die Erfahrung - meine jedenfalls - besagt, daß Mieter sich im Prinzip tatsächlich immer erst sonst was erlauben müssen, um rauszufliegen. Einfach so kündigen kann ein Vermieter nicht, höchstens, wie es auf juristisch heißt, aus wichtigem Grund (massive Nichteinhaltung der Hausordnung, Eigenbedarf (an den werden aber sehr verschärfte Anforderungen gestellt), und diese dreimonatige Kündigungsfrist, „einfach so“ zu kündigen, steht nur dem Mieter zu und beträgt nicht immer nur drei Monate, sondern verlängert sich je nach Länge des Mietverhältnisses um bis zu ein Jahr, jedenfalls, wenn im Mietvertrag nichts anderes und Unzulässiges geregelt ist, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei von vornherein befristeten Mietverträgen ist das anders, da ist der Vermieter nämlich dazu verpflichtet, selbst wenn im Mietvertrag steht, das Mietverhältnis endet dann und dann, bestimmte Auflagen einzuhalten. Erstmal muß der Grund, den er für die Befristung angegeben hat, noch gegeben sein (z.B. „in drei Jahren will mein Sohn in die Wohnung einziehen“), außerdem muß er den Mieter vor Ablauf der Mietzeit noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, daß das Mietverhältnis endet etc., ansonsten verlängert sich das Mietverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit.
Sinn und Zweck dieser Regelungen ist der Mieterschutz, da Wohnen für den Menschen ein Grundbedürfnis und -recht ist. Stell Dir vor - ich weiß nicht, ob Du selber Mieter bist -, Du hast Deinen gesamten Lebensmittelpunkt in Rottach-Egern in der Heinz-Meyer-Straße und Umgebung, Dein Job ist in der Stadt, wo Du wohnst etc., und Dein Vermieter kann einfach ohne Angabe von Gründen sagen, „Herr Goerke, ab nächsten Monat zahlen Sie DM 500,00 mehr Miete, oder Sie dürfen Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt wahrnehmen“ oder „Ich weiß nicht, Herr Goerke, ich finde, Sie wohnen jetzt lange genug in der Heinz-Meyer-Straße, und Ihrer persönlichen Entwicklung kann es nicht schaden, wenn Sie auch mal andere Straßen kennenlernen“. Ich persönlich finde den Mieterschutz in vielen Sachen schon richtig. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, daß die Vermieter oftmals, besonders wenn die Mieter RICHTIG abgebrüht sind, ziemlich viel Zeit und Geld investieren müssen, um die Mieter loszukriegen. Um aber auf Deine Frage noch mal zurückzukommen, ob die Mieter sich immer wer weiß was erlauben können, ehe sie fliegen - vom Ding her reicht da schon ein zweimonatiger Mietrückstand. Damit dieses posting nicht allzu lang wird, mach ich hier erst mal Schluß, da ich nicht weiß, welche Einzelheiten Dich noch so interessieren. Vorab jedoch schon mal den Hinweis - wie immer, wenn man sich mit Herrn BGB einläßt, hängt eine konkrete Antwort immer von tausend einzelnen Umständen ab, ich habe daher wirklich nur das Nötigste geschrieben, ehe die Vermieter, die Du in Deiner ersten Frage mit der alten Frau erwähntest, mit Deinen Infos vor Gericht ziehen, sollen sie lieber einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich mit Mietrecht auskennt, oder vielleicht gibt es bei denen in der Nähe auch eine ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft), das kommt günstiger. Wenn Du noch mehr wissen willst - und mein Zugang zum Fragenforum ausnahmsweise, so wie heute Abend, mal nicht herumzickt, so daß ich längere Zeit nicht ins Brett schauen kann -, stehe ich Dir natürlich gern zur Verfügung.

Viele Grü§§e,
Cajun

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Die sache mit der Betreuung wurde ja in der anderen Antwort schon angesprochen. Du könntest Dich beim zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob die Frau unter Betreuung steht. Wenn ja, kannst Du Dich erstmal an den Betreuer wenden. Wenn nicht, solltest Du das örtliche Gesundheitsamt einschalten. Vielleicht braucht die Frau einen Betreuer. Das Gesundheitsamt wird dies zumindest prüfen. Dann hättet Ihr zumindest einen (hoffentlich) „vernünftigen“ Ansprechpartner. Aber eins noch: Wenn es nichts schlimmeres ist, als das, was Du geschildert hast, würde ich die Sache noch mit Humor nehmen. Alte Leute werden eben manchmal seltsam. Aber es könnte vielleicht wirklich nicht schaden, wenn sich jemand um sie kümmert, falls sie sonst keine Angehörigen hat.

Gruß,
Delia

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