Hallo,
nehmen wir an, man kauft sich ein Geraet, das ein bestimmtes Ergebnis erzielen soll. Das ist allerdings nicht moeglich. Aus rein physikalischen und technischen Gruenden kann nie erzielt werden. Trotzdem, der Hersteller/Verkaeufer ueberzeugt den Kunden ueber dieses Geraet, der Kunde kauft das, bezahlt an die 5000 Euro, aber wie gesagt, dieses ist total wertlos.
Zusammen mit dem Kauf dieses Geraetes werden auch andere Arbeiten gemacht, welche teilweise sinnvoll sind, aber das erwuenschte Ergebnis wird trotzdem nicht erreicht.
Die Frage ist nun, sollte bei diesem Betrug nicht der Stattsanwalt selbststaendig eingreifen und die Verantwortlichen anklagen? Es ist zwar ein Satz vorhanden, das man das Geld fuer das wertloses Geraet zurueck erhaelt, falls das Ergebnis nicht befriedigend ist. (Fuer die anderen Arbeiten und die Nachsendekosten wohl nicht, aber das wird nicht gesagt und man bemerkt es spaeter).
Gibt es Gesetze, die den Verbraucher gegen falsche Versprechungen der Werbung, Hersteller, Verkaeufer schetzen kann?
Der Hersteller sollte eigentlich im voraus wiessen, das so was nicht moeglich ist, und keine falsche Erwartungen suggerieren. Der Kaeufer kann das nicht wiessen, und im guten Glauben gibt sein Geld.
Im vorliegenden Fall könnte ein Sachmangel nach §434 BGB vorliegen. Hierbei könnte es sich um einen Sachmangel nach §434 Abs. 1 BGB handeln.
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, kann der Käufer nach §437 BGB Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Eine rechtliche Regelung für solche Fälle liegt also durch das BGB vor.
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Im vorliegenden Fall könnte ein Sachmangel nach §434 BGB
vorliegen. Hierbei könnte es sich um einen Sachmangel nach
§434 Abs. 1 BGB handeln.
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, kann der Käufer nach
§437 BGB Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz verlangen.
Eine rechtliche Regelung für solche Fälle liegt also durch das
BGB vor.
Nun, dieses Geraet ist nicht konstruiert um irgendetwas zu tun. Es tut also ueberhaupt nichts. Insofern kann man nicht von einem Sachmangel reden. Trotzdem wird der Kunde ueberzeugt 5000 Euro zu zahlen, an die Erwartung, das Problem ist beseitigt.
Nun, dieses Geraet ist nicht konstruiert um irgendetwas zu
tun. Es tut also ueberhaupt nichts. Insofern kann man nicht
von einem Sachmangel reden. Trotzdem wird der Kunde ueberzeugt
5000 Euro zu zahlen, an die Erwartung, das Problem ist
beseitigt.
Sofern eine Sache eine versprochene Eigenschaft seitens des Herstellers oder Verkäufers nicht besitzt, liegt ein Sachmangel vor.
Wenn eine Sache nicht funktioniert, obwohl diese laut Herstellerangaben funktionieren müsste, greift demnach der §434 BGB.
Ich weiss allerdings nicht ob es richtig ist, naeheres zu sagen, der Moderator mag alles loeschen wen er es so meint, trozdem will ich hier kurz anweisen.
Es gibt viele Arten, vom aktives Kupferring tragen, das angeblich die Kopfschmerzen beseitigt, die billigste Version, die bei manchen Leuten auch wirksam sein kann und Erfog hat, bis zu diesem dubiosen Fall wie in dieser Seite steht http://freenergy.eu/aquapol_mauertrockenlegung_wirkp…
welches mehr kostet.
Meine Frage ist, sollte nicht der Staatsanwalt von selber eingreifen?
Hallo nochmals,
die Frage sei als von allgemeiner Interesse gemeint sein. Es ist kein wirklicher Fall, an dem ich beteiligt bin, nur bei einer Diskussion und beim Surfing im Internet wurde ich darauf angedeutet.
Und du hättest nicht einfach schon im ersten Posting schreiben können, dass es um ein Gerät geht, dass feuchte Wänden trocknen soll, das aber nur Hokuspokus ist? Ein Satz hätte doch genügt!
Es handelt sich vorliegend entgegen deiner Ansicht selbstverständlich um einen Sachmangel, hinzu könnte arglistige Täuschung kommen. Aber was genau willst du denn jetzt eigentlich wissen? Ob du dein Geld zurückbekommen kannst oder was genau?
Wie ist denn der Stand der Dinge in der Diskussion mit dem Verkäufer? Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen!
Hallo,
vermutlich basiert die Diskussion hier auf einer Diskussion im Brett ‚Hauswirtschaft und Handwerk‘, in der die Wirksamkeit derartiger Geräte bezweifelt wurde. Ergo geht es um ganz allgemeine Informationen über ‚esoterische Geräte‘, es gibt vermutlich auch keinen ‚Stand der Dinge‘.
Und das größte Problem bei derartigen Einrichtungen / Anlagen / Geräten / Mitteln ist vermutlich gar nicht das rechtliche, sondern die Beweisbarkeit. Und der Durchsetzungswillen des Käufers. Und die Frist, innerhalb derer man die Nichtwirkung nachweisen müsste.
Gruß
loderunner(ianal)