Führerschein umschreiben

Hallo,
ich habe gerade gehört, daß ich mir meinen alten Führerschein Klasse drei (von 1987) umschreiben lassen muß, um künftig noch Lastwagen bis 7,5t fahren zu können. Stimmt das, und wenn ja: wo bzw. wie mache ich das?
Danke schon mal…
Olaf

Prinzipiell bleicben Dir die 7,5t erhalten, da Besitzstandrecht. Du mußt aber bei der Umschreibung extra beantragen, daß die 7,5t auch mit in den neuen FS übernommen werden.

Im übrigen machen die Franzosen Streß wenn man den alten vorlegt. Erst recht, wenn man nur die graue Pappe hat.

dennis

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Hi Wanda und Olaf!
lasst Euch nicht verwirren!!! Euer bisheriger STand bleibst Euch gewährt!!! Probleme gibt es oberhalb von 17(?) t Gesamtgewicht… die Zugmaschine wird auf 7.5 t automatisch umgeschrieben, das heisst, es gibt da keine Probleme!!!
Kurzfassung: für alles, was Du heute fahren darftst , bekommt Du auch Deine Umschreibung!!! Für den Bereich, den Du heute schon fahren darfst (den aber die wenigsten nutzen!!) und der in den Bereich der zukünftigen Klasse 1 (A) fällt, musst Du einen eigenen Antrag stellen!!!
Damit verbunden ist dann der Gesundheitscheck ab 50°

Zusammenfassung: Deine Privilegien Deines Führerscheines bleiben Dir erhalten!!! Unabhängig davon, ob Du umschreiben lässt, oder nicht!
ALLERDINGS: im Ausland werden häufig die EU-Führerscheine erwartet!!!
theoretisch kannst Du die „knollen“ im Ausland wieder einklagen… allerdings…
FAZIT:
bist Du häufig im Ausland unterwegs: lass umschreiben!°!
bist Du häufig im D unterwegs: lass es bleiben!!!

Ayla, die zu diesem Thema in NRW einen tollen KOmmentar bei der Zulassungsstelle erhalten hat!!!

Für den Bereich, den Du heute
schon fahren darfst (den aber die wenigsten nutzen!!) und der
in den Bereich der zukünftigen Klasse 1 (A) fällt, musst Du
einen eigenen Antrag stellen!!!
Damit verbunden ist dann der Gesundheitscheck ab 50°

Die Klasse der schweren LkW ist C und nicht A. A ist der „große“ Motorradschein mit jetzt möglichem Direkteinstieg ab 25. Aber sonst stimmts was Ayla sagt. Du darfst dann weiterhin 18,5t als Zug (Motorwagen+Anhänger mit durchgehender Bremse) fahren. Als Solowagen ist bei Dir bei 7,49t zG Schluß !!

dennis

Hallo Olaf,

zum Umschreiben lassen, gehst du auf dein zuständiges Straßenverkehrsamt, Kosten: 47,-DM

Wenn du in einen anderen Kreis umgezogen bist, musst du dir von der ehemals ausstellenden Führerscheinstelle eine „Karteiblattabschrift“ zusenden lassen und zum Umschreibenlassen zum Straßenverkehrsamt des jetzigen Wohnortes mitnehmen.

Gruß, Renate

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ups, … danke für die Korrektur!

Die Klasse der schweren LkW ist C und nicht A. A ist der
„große“ Motorradschein mit jetzt möglichem Direkteinstieg ab
25.

Hi Dennis!
vielen Dank!
klar ist das der C… war wohl so benebelt von den Prüfungsfragen meiner Tochter, dass ich nur noch Klasse 1 im Kopf hatte!
Ayla, noch immer mit dem grossen grauen Lappen!

18,5 t???
Hi Dennis,
warum 18,5t??
7,5t Zugfahrzeug + 10,5t Anhänger = 18t.
Zumindest war es bisher so.Gibts da eine Änderung?
Lass mich nicht dumm sterben :smile:
Gruß Sebastian

Bitte…

Ayla, noch immer mit dem grossen grauen Lappen!

Meine Mutter hat „Ihn“ auch noch… von 1971…

Auf Anfrage sagte Sie mir: DM 298 für den FS… Deine Tochter wird bestimmt ein Vielfaches hinlegen müssen…

dennis

Ja 18,5 t bei Gliederzug und durchgehender Bremse
Hi Sebastian,

warum 18,5t??
7,5t Zugfahrzeug + 10,5t Anhänger = 18t.

Ich zitiere: „…Das Gewicht des Anhängers kann bei durchgehender Bremsanlage das 1,5 fache des Zugfahrzeuges betragen (7,5*1,5=11,25) (§42 Abs. 1 StVZO) (( also wären es sogar 18,75t !!)) es können somit Fahrzeugkombinationen bis 18,5t gefahren werden. …“ „… Bei Sattel-KfZ darf die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges UND Sattelaufliegers NICHT 7,5t überschreiten !!..“

Zumindest war es bisher so.Gibts da eine Änderung?
Lass mich nicht dumm sterben :smile:

Keine Angst

Gruß

dennis

Gruß Sebastian