Hallo Gandalf,
es ist tatsächlich so, dass der Ehemann laut Gesetz erst mal der rechtliche Vater des Kindes ist.
Der biologische Vater, der Ehemann und die zukünftige Kindesmutter können beim Jugendamt (ist aber manchmal etwas mit der Problematik überfordert) oder beim Notar oder beim Urkundsbeamten des Amtsgerichtes (manchmal auch beim Standesamt) übereinstimmend den Vater festlegen. Die Mutter muss ausdrücklich diesem „Vaterwechsel“ zustimmen.
Das Ganze kann schon gemacht werden, bevor das Baby geboren ist.
Das vermeidet ein kostenintensives und unnötig Streit verursachende Vaterschaftsanfechtung.
Mein Tipp wäre, es beim Notar zu machen. Kostet nicht viel. Wenn das Jugendamt was falsch macht sind alle Beteiligten der Meinung, dass alles seine Ordnung hat und später ist der Ehemann unterhaltspflichtig oder wenn die Mutter stirbt, der biologische Vater ohne Rechte.
Es gibt einen realen Fall, da muss der Ehemann Unterhalt bezahlen, weil durch einen Formfehler die Vaterschaftserklärung bzw. -anfechtung nicht gültig war. Alle wissen, dass der Unterhaltszahler nicht der Vater ist, aber da die Frist vorbei ist, muss er zahlen, zahlen, zahlen, zahlen…
Übrigens kann man im gleichen „Aufwasch“ auch gleich eine Sorgerechtserklärung machen, dass der biologische Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Diese ist dann bis zur Rechtskraft der Scheidung der Mutter „schwebend unwirksam“ und wird nach Rechtskraft automatisch wirksam.
Wir haben einen identischen Fall in der Familie. Mussten uns also wieder mal ausführlicher damit befassen.
Gruß
Ingrid
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