Hallo
ich weiss nicht ob es überhaupt passt aber…mal angenommen jemand hat ein Handy vertrag und will vorzeitig kündigen da diese person aus deutschland wegzieht und klar kann sie ja den vertrat nicht mitnehmen. Muss aber dazu noch das ganze Jahr bezahlen, die der Vertrag noch geht also z.B. ein jahr 20€ machen 240€!
Eine Idee wäre es den Vertraginhaber zu wechseln, aber firma XY meint das geht nicht tut uns leid haben sie verständnis.
Wieso geht das nicht??? kennt sich da jemand aus??
danke für eure antworten.
Hallo!
ich weiss nicht ob es überhaupt passt
Passt scho.
aber…mal angenommen
jemand hat ein Handy vertrag
Was hat jemand? Ein Handy vertagt? Oder doch eher einen Handyvertrag?
und will vorzeitig kündigen da
diese person aus deutschland wegzieht und klar kann sie ja den
vertrat nicht mitnehmen.
Ich hatte auch mal einen Handyvertrag, bin dann mal nach Tschechien gefahren und habe dort telefoniert. Das ging wunderbar! Soll heißen: Es ist gar nicht so „klar“, dass man den Vertrag „nicht mitnehmen“ kann, denn anders als zB bei einem Fitness-Studio, das es nur an einem Ort gibt, kann der Kunde grundsätzlich von jedem Punkt der Welt aus die von der Handyfirma angebotene Dienstleistung nutzen, es ist halt nur ein wenig teurer.
Eine Idee wäre es den Vertraginhaber zu wechseln, aber firma
XY meint das geht nicht tut uns leid haben sie verständnis.
Richtig, das geht auch nicht. Firma XY hat diesen Vertrag nun einmal mit „jemand“ abgeschlossen und mit niemand sonst. Mit wem Firma XY sonst noch Verträge abschliesst, lässt sie sich von niemandem vorschreiben.
Wieso geht das nicht???
Vertrags-Handy-Anbieter (in der Regel Mitglieder der Schufa und ähnlicher Organisationen) sind vorsichtig geworden und schauen, bevor sie sich an jemanden binden, ganz genau hin, was das für einer ist. Bei „jemand“ haben sie entschieden, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass über die Mindestlaufzeit die Grundgebühren gezahlt werden. Bei „jemand anders“ wäre das auch zu prüfen, wobei sich dann für den Anbieter die Frage stellt, warum „jemand anders“ nicht einen komplett neuen Vertrag abschließen kann. Also sagt der Anbieter: „Zwei Verträge sind besser als einer“ und warten, bis „jemand anders“ selbst einen Vertrag abschliesst.
HAllo und danke für die nette antwort.
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da wo person Y geht, geht das gar nicht, sagen wir mal ein kleines land in afrika wo das wirklich gar nicht geht, also auch wenn der dienst da ist kann es nicht benutzt werden
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person y kommt NIE wieder zurück, also könnte es ihm auch egal sein, ob er es bezahlt oder nicht in die Schufa kommt oder nicht, er will nur eben das problem lösen…
hätte man da chancen?
grüße
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Hi,
aus eigener Erfahrung (ich bin Anfang dieses Jahres ausgewandert) kann ich dir berichten, dass ich mich telefonisch bei meinem Anbieter gemeldet habe. Der Service-Mitarbeiter hat meine Auswanderung vermerkt. Ich musste natürlich noch schriftlich kündigen und später meine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt nachreichen. Das hat wunderbar geklappt. Das subventionierte handy durfte ich sogar behalten (nach ca. der Hälfte der Vertragslaufzeit).
Wenn der Anbieter nicht kulant ist, kann er meiner Meinung nach (ich bin kein Fachmann) bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung die sofortige Zahlung der noch ausstehenden Grundgebühren bis zum Vertragsende verlangen. Ein Blick in die AGB des Anbieter sollte Klarheit verschaffen.
Sonst einfach mal in eine Filiale marschieren - in einem persönlichen Gespräch vor Ort lässt sich meistens besser klären, was zu tun ist und ich habe den Eindruck, dann auch kulanter behandelt zu werden.
cu
McPringle